Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 118

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Christine Lapp, Gaál, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1553 dB

Im Heeresversorgungsgesetz – einem Teil des österreichischen Sozialentschädigungs­rechts – wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Beschädigten­rente von 25 vom Hundert auf 20 vom Hundert gesenkt. Diese Verbesserung für behin­derte Menschen soll jedoch aufgrund des bisherigen Gleichklanges des Sozialent­schädigungsrechts auch für Anspruchsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungs­gesetz, dem Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz erfolgen. Ein Auseinan­derdriften dieser Gesetzesmaterien darf aufgrund der dahinter stehenden Intention auf soziale Entschädigung nicht erfolgen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 12. Juli 2006 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz analog zu den heutigen Änderungen im Heeresversorgungsge­setz die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Rente ebenfalls auf 20 von Hundert gesenkt wird.“

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.37

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Als Milizoffizier und ehemaliges Mitglied des Milizbeirates freue ich mich heute ganz besonders, dass sich der Minister einmal mehr mit der Feststel­lung, die Miliz ist die dritte Säule oder eine der drei Säulen des Heeres, klar zur Miliz und deren Erfordernis bekannt hat. Ebenso, dass wir mit der Einführung eines Milizbe­auftragten jetzt nicht nur ein Zeichen der Bedeutung der Miliz setzen, sondern vor allem auch sicherstellen, dass künftig im Gesamtgefüge des Heeres die Miliz und ihre Interessen bei allen Aktivitäten noch stärker als bisher und durchaus adäquat vertreten sein werden.

Ich gehe auch davon aus, dass, wenn nicht Wesentliches dagegen spricht, der Milizbe­auftragte im Regelfall selbst Angehöriger der Miliz sein wird.

Gleiches tun wir, nämlich ein Zeichen der Wertschätzung für die Miliz zu setzen, nun mit der Milizmedaille. Auch darüber freue ich mich, dass wir das Engagement der Miliz­angehörigen nun endlich auch entsprechend wertschätzen und auszeichnen können.

Zum Abschluss möchte ich noch ein Wort zum Kollegen Pilz sagen. Es ist schon et­was, was wir gewohnt sind, deshalb müssten wir uns eigentlich nicht mehr zu Kom-


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