Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Mag. Christine Lapp, Gaál, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im
Zuge der Debatte zu 1553 dB
Im Heeresversorgungsgesetz –
einem Teil des österreichischen Sozialentschädigungsrechts –
wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer
Beschädigtenrente von 25 vom Hundert auf 20 vom Hundert gesenkt.
Diese Verbesserung für behinderte Menschen soll jedoch aufgrund des
bisherigen Gleichklanges des Sozialentschädigungsrechts auch für
Anspruchsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem
Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz erfolgen. Ein Auseinanderdriften
dieser Gesetzesmaterien darf aufgrund der dahinter stehenden Intention auf
soziale Entschädigung nicht erfolgen.
Aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens
12. Juli 2006 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der im
Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz
analog zu den heutigen Änderungen im Heeresversorgungsgesetz die
Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Rente ebenfalls auf 20
von Hundert gesenkt wird.“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.47
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Milizoffizier und ehemaliges Mitglied des Milizbeirates freue ich mich heute ganz besonders, dass sich der Minister einmal mehr mit der Feststellung, die Miliz ist die dritte Säule oder eine der drei Säulen des Heeres, klar zur Miliz und deren Erfordernis bekannt hat. Ebenso, dass wir mit der Einführung eines Milizbeauftragten jetzt nicht nur ein Zeichen der Bedeutung der Miliz setzen, sondern vor allem auch sicherstellen, dass künftig im Gesamtgefüge des Heeres die Miliz und ihre Interessen bei allen Aktivitäten noch stärker als bisher und durchaus adäquat vertreten sein werden.
Ich gehe auch davon aus, dass, wenn nicht Wesentliches dagegen spricht, der Milizbeauftragte im Regelfall selbst Angehöriger der Miliz sein wird.
Gleiches tun wir, nämlich ein Zeichen der Wertschätzung für die Miliz zu setzen, nun mit der Milizmedaille. Auch darüber freue ich mich, dass wir das Engagement der Milizangehörigen nun endlich auch entsprechend wertschätzen und auszeichnen können.
Zum Abschluss möchte ich noch ein Wort zum Kollegen Pilz sagen. Es ist schon etwas, was wir gewohnt sind, deshalb müssten wir uns eigentlich nicht mehr zu Kom-