Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 119

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mentaren hinreißen lassen. Dennoch ist es etwas, was ich für verantwortungslos, un­gemein schäbig und auch sicherlich für kein politisches Erfolgsrezept halte, wenn man bei einer Materie, die vom Rechnungshof mehrfach untersucht wurde, die die Staats­anwaltschaft mehrfach untersucht hat, die Ergebnisse ignoriert und heute wieder die Behauptung aufstellt, ohne jeden Beweis und ohne jeden Hinweis dafür vorlegen zu können, dass es Parteienfinanzierungen gegeben hätte. (Abg. Murauer: Ungeheuer­lich!) Das ist ungeheuerlich, und das ist das, was ich als kläglich, schäbig und verant­wortungslos bezeichne. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

14.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


14.50.14

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle hat bereits im Ausschuss breite Zustim­mung erfahren. Wir werden auch im Plenum unsere Zustimmung geben. Ich darf daher in aller Kürze auf einige Eckpunkte hinweisen.

Die Bestellung und Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten werden in Analogie zur jüngsten Sicherheitspolizeigesetznovelle modifiziert. Der Rechtsschutzbe­auftragte sowie seine beiden Stellvertreter werden gleiche Rechte und Pflichten haben, der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungs­frei erfüllen. Ihre Bestellung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung der Nationalratspräsidenten sowie der Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes für fünf Jahre erfolgen. Wiederbestellungen sind möglich.

Die unabhängige Stellung des Rechtsschutzbeauftragten wird verfassungsrechtlich verankert. Telefonüberwachungen werden von der Zustimmung des Rechtsschutzbe­auftragten abhängig sein.

Die Ausschussfeststellung unterstreicht die Weisungsfreiheit des Personals, das dem Rechtsschutzbeauftragten vom Ressort zur Verfügung gestellt wird, und stellt klar, dass bereits ermittelte Daten vernichtet werden, wenn Ermittlungen auf Grund eines Einspruches des Rechtsschutzbeauftragten beendet werden.

Auch den zahlreichen legistischen Vereinfachungen und Rechtsanpassungen beim Wehrrechtsänderungsgesetz stimmen wir zu, ebenso der Einführung neuer militäri­scher Auszeichnungen. Eine besondere Bezeichnung soll darauf hinweisen, dass es sich bei der Beschwerdekommission um eine Kontrolleinrichtung des Parlaments han­delt.

Abschließend bleibt nur noch zu hoffen, dass bald auch die Fragen Rechtsschutz­beauftragte im Justizbereich und Rederecht des Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission im Ausschuss beantwortet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Stadlbauer. Auch sie wünscht 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


14.52.23

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zur Milizmedaille. Die Vergabe von Auszeichnungen hat ja beim Bundesheer eine lan­ge und gute Tradition und wird vielfach mit Freude in Anspruch genommen. Das ist grundsätzlich etwas Gutes. Auszeichnung tut immer gut und bestätigt, dass man mit


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