mentaren hinreißen lassen. Dennoch ist es etwas, was
ich für verantwortungslos, ungemein schäbig und auch sicherlich
für kein politisches Erfolgsrezept halte, wenn man bei einer Materie, die
vom Rechnungshof mehrfach untersucht wurde, die die Staatsanwaltschaft
mehrfach untersucht hat, die Ergebnisse ignoriert und heute wieder die
Behauptung aufstellt, ohne jeden Beweis und ohne jeden Hinweis dafür
vorlegen zu können, dass es Parteienfinanzierungen gegeben hätte. (Abg.
Murauer: Ungeheuerlich!) Das ist ungeheuerlich, und das ist
das, was ich als kläglich, schäbig und verantwortungslos
bezeichne. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen –
BZÖ.)
14.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle hat bereits im Ausschuss breite Zustimmung erfahren. Wir werden auch im Plenum unsere Zustimmung geben. Ich darf daher in aller Kürze auf einige Eckpunkte hinweisen.
Die Bestellung und Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten werden in Analogie zur jüngsten Sicherheitspolizeigesetznovelle modifiziert. Der Rechtsschutzbeauftragte sowie seine beiden Stellvertreter werden gleiche Rechte und Pflichten haben, der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei erfüllen. Ihre Bestellung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung der Nationalratspräsidenten sowie der Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes für fünf Jahre erfolgen. Wiederbestellungen sind möglich.
Die unabhängige Stellung des Rechtsschutzbeauftragten wird verfassungsrechtlich verankert. Telefonüberwachungen werden von der Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten abhängig sein.
Die Ausschussfeststellung unterstreicht die Weisungsfreiheit des Personals, das dem Rechtsschutzbeauftragten vom Ressort zur Verfügung gestellt wird, und stellt klar, dass bereits ermittelte Daten vernichtet werden, wenn Ermittlungen auf Grund eines Einspruches des Rechtsschutzbeauftragten beendet werden.
Auch den zahlreichen legistischen Vereinfachungen und Rechtsanpassungen beim Wehrrechtsänderungsgesetz stimmen wir zu, ebenso der Einführung neuer militärischer Auszeichnungen. Eine besondere Bezeichnung soll darauf hinweisen, dass es sich bei der Beschwerdekommission um eine Kontrolleinrichtung des Parlaments handelt.
Abschließend bleibt nur noch zu hoffen, dass bald auch die Fragen Rechtsschutzbeauftragte im Justizbereich und Rederecht des Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission im Ausschuss beantwortet werden. (Beifall bei der SPÖ.)
14.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Stadlbauer. Auch sie wünscht 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
14.52
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zur Milizmedaille. Die Vergabe von Auszeichnungen hat ja beim Bundesheer eine lange und gute Tradition und wird vielfach mit Freude in Anspruch genommen. Das ist grundsätzlich etwas Gutes. Auszeichnung tut immer gut und bestätigt, dass man mit