Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 147

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Zusammenhang mit Frage 1 haben Sie zumindest noch einen Antwortversuch un­ternommen, und Sie haben einmal mehr das getan, was Sie in den letzten Wochen ge­tan haben, nämlich eine inhaltlich an den Haaren herbeigezogene Argumentation aus der Studie zu bringen. In dieser Studie – über deren Qualität ich jetzt gar nicht rede – heißt es  „Distanz zur Mehrheitsbevölkerung“. – Für Sie, Frau Bundesministerin, be­deutet das sofort Integrationsunwilligkeit. Das heißt, wenn jemand in Österreich einen Lebensstil oder Einstellungen pflegt, die eine bestimmte Distanz zur Mehrheitsbevölke­rung erkennen lassen: Sind diese Menschen für Sie automatisch integrationsunwillig, oder haben sie schlicht und ergreifend eine andere Meinung und einen anderen Le­bensstil? Das könnte mich ja auch einmal treffen, nicht wahr? (Beifall bei den Grünen.)

Das wäre so, wie wenn ich sagen würde: Sie, Frau Ministerin, haben eine ziemlich Dis­tanz zu grünen politischen Forderungen; daher sind Sie politikunwillig! – Das würde ich nicht einmal Ihnen unterstellen, die Willigkeit jedenfalls nicht.

Nur um zu zeigen, wie Sie mit Antworten umgehen, erwähne ich auch das noch: Im Zu­sammenhang mit der Frage Nummer 10, warum Sie die Empfehlungen des Menschen­rechtsbeirates nicht lückenlos umsetzen, haben Sie gesagt: Diese haben einen hohen Stellenwert und werden geprüft und umgesetzt. – Das können Sie leicht behaupten! Ich habe hier allerdings eine Aufstellung schon aus der Vergangenheit. Der Menschen­rechtsbeirat selbst, der ja wohl am besten weiß, welche Empfehlungen er Ihnen gege­ben hat, sagt zu seinen Empfehlungen aus dem Jahre 2004, dass maßgebliche Emp­fehlungen nicht umgesetzt wurden, zum Beispiel die Empfehlung 185, dass schwer­kranke Menschen und Schwangere nicht in Schubhaft genommen werden sollen, oder die Empfehlung 168, dass Planstellen für diplomiertes Krankenpflegepersonal geschaf­fen werden sollen, oder die Empfehlung 127 hinsichtlich Informationen über den Stand des Verfahrens betreffend einen Häftling und so weiter. Das ist eine ganze Liste.

Das sind allein jene Empfehlungen aus dem Jahre 2004, von denen der Menschen­rechtsbeirat sagt, dass Sie diese nicht umgesetzt haben, und das betrifft noch gar nicht die von uns angesprochenen Empfehlungen aus dem Jahre 2005! Und Sie wollen uns ernsthaft erklären, dass Sie das alles umgesetzt haben? Nur weil Sie behaupten, der Himmel ist rosarot, wird er trotzdem nicht die Färbung annehmen, die Sie sich wün­schen! (Abg. Wattaul: Für Sie ist er nur schwarz!)

Unterm Strich bleibt somit, dass die Zwischenrufe sehr schön auf den Punkt bringen, woran es krankt. Meine Kollegen und Kollegin haben gesetzliche Regelungen kritisiert, die völlig legal zum menschenfeindlichen und menschenunwürdigen Situationen füh­ren. Es wurde das Beispiel des Wegverhaftens eines Kindes aus dem Schulunterricht mit einer Begründung von Ihnen, Frau Ministerin Prokop, genannt, die an Menschen­verachtung kaum mehr überbietbar ist, wenn Sie sagen, dass das zur „Sicherung des Kindes“ dient, weil es sonst unversorgt gewesen wäre (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe Ihnen gesagt, wie es war! Sie wiederholen das falsch!) Entschuldigung! Auch das muss man nicht kommentieren! Und die Zwischenrufe sagen: Gesetz ist Gesetz! Genau das ist das Problem! – Ich hoffe, es bleibt nicht so! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Lachen Sie doch einmal! – Abg. Mag. Weinzinger – auf dem Weg zu Ihrem Sitzplatz –: Nur weil Sie lächerlich sind, muss ich nicht lachen!)

16.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Er wünscht, 6 Minuten zu sprechen. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Präsident! Ich beantrage einen Ordnungsruf: Sie hat zum Kollegen Wattaul gesagt: „Nur weil Sie lächerlich sind, muss ich nicht lachen!“ – Abg. Mag. Weinzinger: Ich beantrage auch einen Ordnungsruf!)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite