Im Zusammenhang mit
Frage 1 haben Sie zumindest noch einen Antwortversuch unternommen, und Sie
haben einmal mehr das getan, was Sie in den letzten Wochen getan haben,
nämlich eine inhaltlich an den Haaren herbeigezogene Argumentation aus der
Studie zu bringen. In dieser Studie – über deren Qualität ich jetzt gar nicht rede – heißt es „Distanz zur
Mehrheitsbevölkerung“. – Für Sie, Frau Bundesministerin, bedeutet das sofort
Integrationsunwilligkeit. Das heißt, wenn jemand in Österreich einen
Lebensstil oder Einstellungen pflegt, die eine bestimmte Distanz zur
Mehrheitsbevölkerung erkennen lassen: Sind diese Menschen für
Sie automatisch integrationsunwillig, oder haben sie schlicht und ergreifend
eine andere Meinung und einen anderen Lebensstil? Das könnte mich ja
auch einmal treffen, nicht wahr? (Beifall bei den Grünen.)
Das wäre so, wie
wenn ich sagen würde: Sie, Frau Ministerin, haben eine ziemlich Distanz
zu grünen politischen Forderungen; daher sind Sie
politikunwillig! – Das würde ich nicht einmal Ihnen
unterstellen, die Willigkeit jedenfalls nicht.
Nur um zu zeigen, wie
Sie mit Antworten umgehen, erwähne ich auch das noch: Im Zusammenhang
mit der Frage Nummer 10, warum Sie die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates
nicht lückenlos umsetzen, haben Sie gesagt: Diese haben einen hohen
Stellenwert und werden geprüft und umgesetzt. – Das können Sie leicht behaupten! Ich habe hier allerdings eine
Aufstellung schon aus der Vergangenheit. Der Menschenrechtsbeirat selbst,
der ja wohl am besten weiß, welche Empfehlungen er Ihnen gegeben
hat, sagt zu seinen Empfehlungen aus dem Jahre 2004, dass maßgebliche Empfehlungen
nicht umgesetzt wurden, zum Beispiel die Empfehlung 185, dass schwerkranke
Menschen und Schwangere nicht in Schubhaft genommen werden sollen, oder die
Empfehlung 168, dass Planstellen für diplomiertes Krankenpflegepersonal
geschaffen werden sollen, oder die Empfehlung 127 hinsichtlich
Informationen über den Stand des Verfahrens betreffend einen Häftling
und so weiter. Das ist eine ganze Liste.
Das sind allein jene
Empfehlungen aus dem Jahre 2004, von denen der Menschenrechtsbeirat sagt,
dass Sie diese nicht umgesetzt haben, und das betrifft noch gar nicht die von
uns angesprochenen Empfehlungen aus dem Jahre 2005! Und Sie wollen uns ernsthaft
erklären, dass Sie das alles umgesetzt haben? Nur weil Sie behaupten, der
Himmel ist rosarot, wird er trotzdem nicht die Färbung annehmen, die Sie
sich wünschen! (Abg.
Wattaul: Für Sie ist er nur schwarz!)
Unterm Strich bleibt somit, dass die Zwischenrufe sehr schön auf den Punkt bringen, woran es krankt. Meine Kollegen und Kollegin haben gesetzliche Regelungen kritisiert, die völlig legal zum menschenfeindlichen und menschenunwürdigen Situationen führen. Es wurde das Beispiel des Wegverhaftens eines Kindes aus dem Schulunterricht mit einer Begründung von Ihnen, Frau Ministerin Prokop, genannt, die an Menschenverachtung kaum mehr überbietbar ist, wenn Sie sagen, dass das zur „Sicherung des Kindes“ dient, weil es sonst unversorgt gewesen wäre (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe Ihnen gesagt, wie es war! Sie wiederholen das falsch!) Entschuldigung! Auch das muss man nicht kommentieren! Und die Zwischenrufe sagen: Gesetz ist Gesetz! Genau das ist das Problem! – Ich hoffe, es bleibt nicht so! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Lachen Sie doch einmal! – Abg. Mag. Weinzinger – auf dem Weg zu Ihrem Sitzplatz –: Nur weil Sie lächerlich sind, muss ich nicht lachen!)
16.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Er wünscht, 6 Minuten zu sprechen. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Präsident! Ich beantrage einen Ordnungsruf: Sie hat zum Kollegen Wattaul gesagt: „Nur weil Sie lächerlich sind, muss ich nicht lachen!“ – Abg. Mag. Weinzinger: Ich beantrage auch einen Ordnungsruf!)