Herrn Troxler oder mit Herrn Pechlaner, dem Tiergartendirektor in Wien – darüber diskutieren, was in diesem Fall angebracht ist.
Da wir im Tierschutzbereich ein sehr positives Miteinander haben, möchte ich einen Vier-Parteien-Antrag ankündigen, den meine Kollegin Brigid Weinzinger einbringen wird. Darin haben wir uns darauf geeinigt, dass wir auch das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen weiterhin aufrechterhalten wollen. Wir wollen das nicht nur aufrechterhalten, sondern wir wollen auch, dass auf EU-Ebene Initiativen gesetzt werden, durch die die österreichischen Tierschutzstandards übernommen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
18.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Krainer 3 Minuten. – Bitte.
18.59
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Bericht positiv zur Kenntnis nehmen und unterstützen die Forderung, dass Frettchen in Zukunft wie bereits Hunde und Katzen nicht mehr über Tierhandlungen oder direkt in Tierhandlungen gekauft beziehungsweise verkauft werden dürfen, sondern Tierhandlungen hierbei nur Vermittlungstätigkeit zugestanden wird.
Wir unterstützen selbstverständlich auch den Vier-Parteien-Entschließungsantrag, den Kollegin Weinzinger einbringen wird, betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen. (Abg. Neudeck: Wer ist jetzt der Frettchensprecher?) Ich muss in diesem Zusammenhang ausdrücklich die österreichische Stellungnahme zur entsprechenden Aufforderung der EU-Kommission loben, weil sie inhaltlich und rechtlich sehr gut ist und wohl auch einen Beitrag dazu leisten wird, dass, was man aus europäischen Kreisen so hört, das Verfahren eingestellt wird und wir hiermit auch einen Erfolg haben.
Tierschutz ist damit in Österreich allerdings nicht erledigt. Ich darf in diesem Zusammenhang an einen weiteren Vier-Parteien-Antrag erinnern, an einen Entschließungsantrag, in dem Sie, Frau Bundesministerin, aufgefordert wurden, dem Gesetzgeber einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem eine Deklarationspflicht beziehungsweise ein Verbot von Hunde- und Katzenfellen enthalten sein soll. Da sind Sie bis jetzt säumig. Mich würde natürlich interessieren, wann Sie diesen Gesetzesvorschlag vorlegen wollen, weil das hier ein Vier-Parteien-Antrag war und alle Parteien hinter dieser Forderung stehen und uns natürlich interessiert, wann Sie auch diesem Ersuchen des Hohen Hauses nachkommen wollen.
Weiters
glaube ich, dass es auch noch in anderen Bereichen Handlungsbedarf gibt, unter
anderem in der Frage, ob es wirklich tierschutzkonform ist, Fasane oder andere
Tiere für die Jagd zu züchten, extra und ausschließlich
für die Jagd. Ich bin der Meinung, dass man dieses Thema auch angehen
muss, wie auch nach wie vor die Möglichkeit, schwere körperliche
Eingriffe bei Tieren wie Kastration, Enthornung ohne
Schmerzausschaltung vorzunehmen und ohne dass das von einem Tierarzt durchgeführt
werden muss, wie das in einzelnen Bundesländern bereits vor der Erlassung
des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes der Fall war. Das hat somit in
einigen Bundesländern einen Rückschritt bedeutet. Ich glaube,
dass auch in dieser Frage noch einiges zu klären ist. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei der
SPÖ.)
19.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Wittauer ist der nächste Redner. Sind die 4 Minuten Redezeit ernst gemeint? – 2 Minuten. – Danke. (Heiterkeit.)