Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 190

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Ich darf nur noch einmal zusammenfassend feststellen, dass dieses Gesetz sicherlich ein gutes Gesetz ist, dass die Änderungen berechtigt sind und dass es gut ist, wenn wir diesem Gesetz auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1545 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.56.0213. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Petition (66/PET) betreffend „Ver­bot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen“, überreicht von den Abgeordneten Klaus Wittauer und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (1546 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort. Wunschrede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.56.34

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wittauer und ich haben im Gesundheitsausschuss eine Petition zur Erweiterung des neuen Tierschutz­gesetzes eingebracht, wo wir anregen, darüber nachzudenken, den Verkauf von Frett­chen in Tierhandlungen zu verbieten. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Wir haben diesen Antrag gestellt, da Frettchen ein ähnliches Verhalten haben wie Hun­de und Katzen. Im Tierschutzgesetz haben wir festgehalten, dass Katzen und Hunde in Tierhandlungen nicht direkt abgegeben werden dürfen. Der Grund war, dass diese Tiere dann oft so verstört sind, dass ihr Sozialverhalten gestört wird und es dadurch zu Problemen kommt.

Die Frettchen haben ein ähnliches Sozialverhalten, und sehr viele landen leider nach sehr kurzer Zeit in irgendwelchen Heimen oder werden ausgesetzt, und das wollten wir hintanhalten.

In der Zwischenzeit haben wir durch verschiedene Gespräche erfahren, dass von eini­gen Experten die Ähnlichkeit im Sozialverhalten mit Hunden und Katzen angezweifelt wird. Wir wollen das daher weiterverfolgen und mit Experten – vorwiegend mit jenen, mit denen wir auch das Tierschutzgesetz gemacht haben, also mit Herrn Gsandner,


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