Ich darf nur noch einmal zusammenfassend feststellen, dass dieses Gesetz sicherlich ein gutes Gesetz ist, dass die Änderungen berechtigt sind und dass es gut ist, wenn wir diesem Gesetz auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1545 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des
Gesundheitsausschusses über die Petition (66/PET) betreffend „Verbot
des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen“, überreicht
von den Abgeordneten Klaus Wittauer und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
(1546 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.56
Abgeordnete Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer (ÖVP):
Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Herr Kollege Wittauer und ich haben im Gesundheitsausschuss eine
Petition zur Erweiterung des neuen Tierschutzgesetzes eingebracht, wo wir
anregen, darüber nachzudenken, den Verkauf von Frettchen in
Tierhandlungen zu verbieten. (Präsident Dr. Khol
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wir haben diesen Antrag gestellt, da Frettchen ein ähnliches Verhalten haben wie Hunde und Katzen. Im Tierschutzgesetz haben wir festgehalten, dass Katzen und Hunde in Tierhandlungen nicht direkt abgegeben werden dürfen. Der Grund war, dass diese Tiere dann oft so verstört sind, dass ihr Sozialverhalten gestört wird und es dadurch zu Problemen kommt.
Die Frettchen haben ein ähnliches Sozialverhalten, und sehr viele landen leider nach sehr kurzer Zeit in irgendwelchen Heimen oder werden ausgesetzt, und das wollten wir hintanhalten.
In der Zwischenzeit haben wir durch verschiedene Gespräche erfahren, dass von einigen Experten die Ähnlichkeit im Sozialverhalten mit Hunden und Katzen angezweifelt wird. Wir wollen das daher weiterverfolgen und mit Experten – vorwiegend mit jenen, mit denen wir auch das Tierschutzgesetz gemacht haben, also mit Herrn Gsandner,