Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 200

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schon mehrmals gesagt – speziell von blinden und gehörlosen PatientInnen in diesen Patientenchartas nicht enthalten sind. Da ist Handlungsbedarf gegeben, um sie wirklich auf den letzten Stand zu bringen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn die Novellierung genauso viel Zeit braucht, wie die neun Bundesländer ge­braucht haben, um die Patientencharta zu unterschreiben, dann habe ich nicht un­bedingt Hoffnung, dass sich da schnell etwas tut. Wir Menschen mit Behinderungen werden den Druck entsprechend verstärken müssen, damit Sie endlich einsehen, dass unsere Rechte als PatientInnen, wenn wir im Spital sind, gleichgestellte Rechte von nicht behinderten PatientInnen sind. Und das werden wir hier auch einfordern. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin! Ich könnte Ihnen jetzt im Zusammenhang mit der Neuro-Rehabilitation noch einiges aufzählen, was fällig ist, und ich möchte Sie auch bitten, nicht zu verges­sen, dass es seit Jahren eine Resolution der österreichischen Behindertenbewegung, „Rehabilitation – gleiches Recht für alle“, gibt. Das heißt, nicht nur der Neuro-Rehabi­litationsbereich muss für alle gelten, sondern alle Rehabilitationsmaßnahmen, die in Österreich angeboten werden, müssen für alle gelten, und das nach den höchsten Standards, nämlich den Standards der Allgemeinen Unfallversicherung. (Allgemeiner Beifall.)

Sie haben mir schon einmal gesagt, dass Sie damit überhaupt keine Freude haben, dass die Rehabilitation gehoben werden soll. Ich bin auch nicht da, um Ihnen eine Freude zu machen, sondern meine Aufgabe ist es, die Rechte von Menschen mit Be­hinderungen in allen Bereichen zu vertreten. Und das mache ich; ob es jemandem Freude macht oder nicht, ist für mich nicht relevant. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

19.29


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


19.29.42

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haidlmayr, ich weiß nicht, wieso Sie darauf kommen, dass Sie mir damit keine Freude machen! – Seit 20 Jahren, sogar seit 25 Jahren kämpfe ich sehr intensiv dafür, dass genau das, was Sie jetzt verlangen, in Österreich Realität wird, nämlich: dass Rehabilitation, und zwar in der besten Form, für alle glei­chermaßen zur Verfügung steht, und das unabhängig vom Versicherungsstatus, unab­hängig vom Alter und unabhängig von der Tatsache, ob jemand selbst versichert oder mitversichert ist.

Da gibt es in der Tat noch unterschiedliche Entwicklungen, aber wir bemühen uns sehr, da zu einem Ergebnis zu kommen, so wie zum Beispiel kürzlich mit dem Projekt betref­fend ambulante kardiovaskuläre Rehabilitation – Herr Abgeordneter Sonnberger setzt sich ja intensiv dafür ein –, die zwar für Selbstversicherte möglich ist, für Mitversicherte jedoch nicht. Das sind Unsinnigkeiten – noch dazu, wo die ambulante Rehabilitation kostengünstiger als die stationäre ist.

Das Gesetz betreffend Patientenrechte beziehungsweise die Vereinbarung des Landes Salzburg, der Artikel-15a-Vertrag über den Ausbau der Patientenrechte, ist in der Tat ein freudiger Anlass. Salzburg ist das letzte Bundesland, das die Patientencharta im Landtag beschlossen hat. Damit ist uns jetzt die Möglichkeit gegeben, diese Charta weiterzuentwickeln.

Sie haben vollkommen richtig gesagt, Frau Abgeordnete Haidlmayr, dass seit Ab­schluss dieses Artikel-15a-Vertrages Weiterentwicklungen erfolgt sind, denen man na-


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