Hohes Haus!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man über Patientenrechte
redet, dann redet man in erster Linie über Fragen der Medizinhaftung. Ich
möchte schon darauf hinweisen, dass im Gegensatz zum Produktbereich
im Dienstleistungsbereich – und dazu gehört auch der
Medizinbereich – eines fehlt, nämlich eine verschuldensunabhängige
Dienstleistungshaftung oder Medizinhaftung. Ich sage Ihnen, das müssen wir
langfristig gemeinsam mit der Justizsprecherin im Justizausschuss, mit Kollegin Fekter anstreben. Das ist ein
Justizthema der Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei Patientenrechten geht es aber auch um Fragen des Schutzes der Daten der Patienten. Und hier, Frau Bundesministerin, verstehe ich eines nicht: dass Fragen der Sicherheit von Daten in der Gesundheitspolitik eine so geringe Rolle spielen. Ich erinnere nur an die Diskussion um die Vorsorgeuntersuchung neu. Ich bin nicht damit einverstanden, dass die freiwillig ermittelten Daten der Ärzte – zwar pseudonymisiert, wie es heißt – an den Hauptverband weitergegeben werden. Ich lehne das auch als stellvertretender Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates ab.
Aber ich möchte Sie auf ein Problem aufmerksam machen. § 11a Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht es den Versicherungen, Gesundheitsdaten von Patienten zu ermitteln. Ich habe versucht, über parlamentarische Anfragen herauszufinden, wie die Sozialversicherungsträger mit derartigen Anfragen von Versicherungen umgehen. – Frau Bundesministerin, hier haben Sie Handlungsbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Patientendaten, und ich würde mir wünschen, dass Daten, die von Sozialversicherungsträgern kommen, nicht direkt den privaten Versicherungen gegeben werden, sondern den Versicherungsnehmern, das heißt den Arbeitnehmern, die dann entscheiden können, ob diese Daten an die privaten Lebensversicherungen und dergleichen weitergegeben werden.
Abschließend: Wir werden in diesem Haus in der
kommenden Legislaturperiode verstärkt unser Augenmerk auf die Frage
der Sicherheit der Gesundheitsdaten richten müssen – nicht nur
wegen der Vorsorgeuntersuchung-neu, sondern generell wegen des Einsatzes der
neuen Kommunikationstechnologien im Gesundheitsbereich. Das muss
für uns alle eine Herausforderung sein! – Danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
19.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
19.40
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rasinger, der gerade vielleicht gesundheitshalber handytelefonierend hinausgeht, hat darauf hingewiesen, dass es auf eine Initiative meines Kollegen Dr. Grünewald zurückgeht, dass es jetzt endlich eine Rehabilitation für Schlaganfallpatienten in möglichst frühem Stadium geben soll. Ich meine, das, was jetzt bei Schlaganfallpatienten möglich sein wird, muss in anderen Bereichen, sei es bei Herzinfarktpatienten oder in anderen rehabilitationsintensiven Bereichen, ebenfalls Fuß fassen, denn – und da, Frau Ministerin, werden Sie mir sicherlich zustimmen – je früher man mit Wiederbelebungsmaßnahmen und Reaktivierungsmaßnahmen ansetzt, desto geringer ist dann sozusagen die Restleidezeit beziehungsweise die Restbeeinträchtigung und desto geringer sind auch die Kosten. Ich glaube, da sollte man mit einem generellen Programm ansetzen, nicht nur beschränkt auf die SchlaganfallpatientInnen.
Denken Sie zum Beispiel auch an die vielen Kuraufenthalte! Denken Sie daran, dass die Verhaltensweisen, die man auf einer Kur sozusagen vorgeführt bekommt, ja eigent-