Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 203

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man über Patienten­rechte redet, dann redet man in erster Linie über Fragen der Medizinhaftung. Ich möch­te schon darauf hinweisen, dass im Gegensatz zum Produktbereich im Dienstleistungs­bereich – und dazu gehört auch der Medizinbereich – eines fehlt, nämlich eine ver­schuldensunabhängige Dienstleistungshaftung oder Medizinhaftung. Ich sage Ihnen, das müssen wir langfristig gemeinsam mit der Justizsprecherin im Justizausschuss, mit Kollegin Fekter anstreben. Das ist ein Justizthema der Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei Patientenrechten geht es aber auch um Fragen des Schutzes der Daten der Patienten. Und hier, Frau Bundes­ministerin, verstehe ich eines nicht: dass Fragen der Sicherheit von Daten in der Gesundheitspolitik eine so geringe Rolle spielen. Ich erinnere nur an die Diskussion um die Vorsorgeuntersuchung neu. Ich bin nicht damit einverstanden, dass die freiwillig er­mittelten Daten der Ärzte – zwar pseudonymisiert, wie es heißt – an den Hauptverband weitergegeben werden. Ich lehne das auch als stellvertretender Vorsitzender des ös­terreichischen Datenschutzrates ab.

Aber ich möchte Sie auf ein Problem aufmerksam machen. § 11a Versicherungsver­tragsgesetz ermöglicht es den Versicherungen, Gesundheitsdaten von Patienten zu ermitteln. Ich habe versucht, über parlamentarische Anfragen herauszufinden, wie die Sozialversicherungsträger mit derartigen Anfragen von Versicherungen umgehen. – Frau Bundesministerin, hier haben Sie Handlungsbedarf. Es gibt keinen Rechtsan­spruch auf diese Patientendaten, und ich würde mir wünschen, dass Daten, die von Sozialversicherungsträgern kommen, nicht direkt den privaten Versicherungen gege­ben werden, sondern den Versicherungsnehmern, das heißt den Arbeitnehmern, die dann entscheiden können, ob diese Daten an die privaten Lebensversicherungen und dergleichen weitergegeben werden.

Abschließend: Wir werden in diesem Haus in der kommenden Legislaturperiode ver­stärkt unser Augenmerk auf die Frage der Sicherheit der Gesundheitsdaten richten müssen – nicht nur wegen der Vorsorgeuntersuchung-neu, sondern generell wegen des Einsatzes der neuen Kommunikationstechnologien im Gesundheitsbereich. Das muss für uns alle eine Herausforderung sein! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Mi­nuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.40.46

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rasinger, der gerade vielleicht ge­sundheitshalber handytelefonierend hinausgeht, hat darauf hingewiesen, dass es auf eine Initiative meines Kollegen Dr. Grünewald zurückgeht, dass es jetzt endlich eine Rehabilitation für Schlaganfallpatienten in möglichst frühem Stadium geben soll. Ich meine, das, was jetzt bei Schlaganfallpatienten möglich sein wird, muss in anderen Be­reichen, sei es bei Herzinfarktpatienten oder in anderen rehabilitationsintensiven Berei­chen, ebenfalls Fuß fassen, denn – und da, Frau Ministerin, werden Sie mir sicherlich zustimmen – je früher man mit Wiederbelebungsmaßnahmen und Reaktivierungsmaß­nahmen ansetzt, desto geringer ist dann sozusagen die Restleidezeit beziehungsweise die Restbeeinträchtigung und desto geringer sind auch die Kosten. Ich glaube, da sollte man mit einem generellen Programm ansetzen, nicht nur beschränkt auf die SchlaganfallpatientInnen.

Denken Sie zum Beispiel auch an die vielen Kuraufenthalte! Denken Sie daran, dass die Verhaltensweisen, die man auf einer Kur sozusagen vorgeführt bekommt, ja eigent-


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