19.58
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt auf den Ist-Zustand in den Akut-Krankenhäusern und dann weiterführend in den Rehabilitationszentren, nämlich was die Rehabilitation betrifft, kurz eingehen.
Neurorehabilitation ist ein dynamischer Prozess. Sie beginnt bereits in der Akutphase im Krankenhaus und steht vor allem unter dem pflegerischen Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.
Neurorehabilitation muss man als Prozess sehen, dessen Qualität nicht nur durch die Summe der einzelnen Therapieeinheiten, sondern vielmehr durch die Vernetzung aller ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen zu einem übergeordneten Ganzen mit gemeinsamen Zielen aller Berufsgruppen bestimmt wird.
Im Mittelpunkt des Rehabilitationsprozesses stehen die Patienten und Patientinnen, die entsprechend ihren Kompetenzen, Ressourcen und Defiziten gefördert werden. Ziel des Rehabilitationsprozesses ist es, die entstandene Behinderung zu reduzieren beziehungsweise zu kompensieren, sodass die betroffenen Menschen größtmögliche Selbstständigkeit und bestmögliche Lebensqualität wieder erlangen und je nach persönlicher Situation die Anforderungen ihrer familiären, gesellschaftlichen und beruflichen Umwelt erfüllen können.
Das oberste Ziel der Pflege in der Neurorehabilitation ist es deshalb, die Selbstpflegekompetenz der Patienten so zu erweitern und wiederherzustellen, dass sie die im Rahmen des Schlaganfalles oder anderer Ereignisse aufgetretenen Selbstpflegedefizite selbst beziehungsweise mit Hilfe von Angehörigen oder anderen Betreuenden kompensieren und das Selbstpflegeerfordernis erfüllen können.
Das Ziel der Pflege in der Angehörigenarbeit besteht vor allem darin, den Angehörigen jene Kenntnisse und Fertigkeiten über pflegerische Maßnahmen zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, die erworbenen Kompetenzen zu Hause zur Kompensation der Selbstpflegedefizite der Patienten zu nutzen.
Großes Augenmerk ist auf die multiprofessionelle Kommunikation zu legen. Es braucht auch da regelmäßige Teambesprechungen zur Planung und Evaluierung der gemeinsamen patientenzentrierten Ziele. Sie sind dabei ebenso unverzichtbar wie das Wissen der einzelnen Berufsgruppen voneinander. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
20.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 1329 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu
erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem
Ausschussbericht 1548 der Beilagen angeschlossene Entschließung.