Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 210

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Wer hier zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das erfolgt einstimmig und ist daher angenommen. (E 200.)

20.01.3116. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1417 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungs­gesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1550 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Neugebauer. Wunschredezeit: 4 Minu­ten. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.02.08

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Geschätzte Anwesende! Die Materie enthält drei materiellrechtliche Bestimmungen: zunächst die Ausdehnung der Familienhospiz­freistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten, weiters den Anspruch auf Abgeltung von Fahrtkosten für Verwaltungspraktikanten, und schließlich beziehen wir die vertraglich beschäftigten Aspiranten in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsge­setz ein.

Darüber hinaus gibt es zwei verwaltungsvereinfachende Regelungen, nämlich dass wir verschiedene Beratungen und Beschlussfassungen in der Disziplinaroberkommission auch im Umlaufwege durchführen können, und wir haben im Ausschuss in einem zu­sätzlichen Antrag auch einige Bestimmungen des Deregulierungsgesetzes, das ges­tern behandelt und beschlossen worden ist, in dieses Gesetz verfrachtet, um eine un­nötig große Zahl von Novellierungen zu vermeiden.

Letztendlich unterscheiden wir in den höheren Schulen im Titel nicht mehr zwischen Pragmatisierten und Vertragsbediensteten. Die Schüler sagen zu allen „Professoren“; auch das haben wir entsprechend vereinheitlicht. Diese Regelungen sind zwischen der Bundesregierung als Arbeitgeber und meiner Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhan­delt worden. Wie ich dem Protokoll entnehmen kann, werden alle zustimmen. Ich bitte Sie um diese Zustimmung und bedanke mich auch herzlich dafür. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

20.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Wunschredezeit: 7 Minuten. (Rufe bei der ÖVP: Oje! Bitte nicht! Gnade!) Restredezeit der Fraktion: 28 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


20.03.33

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Wir werden dieser Novelle natürlich zustimmen, weil sie eine Verbesserung im Allgemeinen bringt. Ganz besonders zu begrüßen ist die Erweiterung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten. Das ist ein richtiger Weg und ein Schritt in die richtige Richtung, und wir werden auch den an­deren Maßnahmen dieser Novelle zustimmen, weil sie eine Verbesserung darstellen.

 


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