und Rumänien erfolgen – europaweit anerkannt – zu früh. In beiden Ländern sind Aspekte anzumerken, die darauf hinweisen, dass beide Länder noch nicht reif für den Beitritt zur Europäischen Union sind und dass die Europäische Union ihnen auch mehr Zeit hätte geben müssen, jenen Standard zu erreichen, der notwendig ist.
Der zweite Bereich bezüglich der Aufnahme der Türkei wären jene Prinzipien gewesen, die Österreich beim Türkeigipfel im Herbst vergangenen Jahres erwirkt hat, nämlich die Aufnahmefähigkeit als ein Kriterium in Bezug auf den Türkeibeitritt zu nehmen, aber auch eine Stopptaste einzuführen, die besagt, dass, wenn es zu Schwierigkeiten in den Verhandlungen mit der Türkei kommt und wenn die Türkei gegen wesentliche Prinzipien der Europäischen Union verstößt, es diese Stopptaste zu drücken gilt und es einen Stopp der Verhandlungen mit der Türkei geben wird.
Der dritte Punkt wäre gewesen, dass man eine Sonderregelung für die Türkei für den Fall einführt, dass es nicht zu einem Vollbeitritt kommt.
All diese drei Punkte habe ich in ihrer Wichtigkeit während dieser sechs Monate der Präsidentschaft unseres Landes nicht gehört. Im Gegenteil: Die Aufnahmefähigkeit als ein Kriterium ist zerschellt an der Meinung der anderen Mitgliedsländer. Sie wird also keine Rolle mehr spielen. Die Stopptaste, die angekündigt worden ist, wurde von niemandem gedrückt, obwohl es schon hundertmal den Grund dazu gegeben hätte, weil sich die Türkei als nicht reif für die Europäische Union und den Beitritt herausgestellt hat. Und all diese Punkte weisen darauf hin, dass man auch in diesem Bereich der Erweiterung die Stimme der europäischen Bevölkerung nicht ernst nimmt.
Meine Damen und Herren! Unabhängig von einer Präsidentschaft unseres Landes, unabhängig davon, ob wir gerade Präsident sind oder nicht, müssen wir, wenn wir wollen, dass das Experiment Europäische Union gelingt, diese beiden Prinzipien auch in den nächsten Jahren vertreten. Es muss mehr Bürgernähe in der Frage der Erstellung einer neuen europäischen Verfassung oder eines neuen europäischen Verfassungsvertrages und in der Frage der Erweiterung der Union geben.
13.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.11
Abgeordnete Marianne Hagenhofer
(SPÖ): Frau
Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen
und Kollegen! Wir haben heute schon so ziemlich alles gehört: von
„Fundamentale Änderungen in der EU sind nicht sinnvoll!“
über „Bürger wollen ein Europa der Resultate!“, bis
hin zu „So viel Inhalt gab es in keiner Präsidentschaft!“
Jeder von uns oder von denjenigen, die politisch tätig sind, hat eine bestimmte
Wahrnehmung. Ich habe mich daher informiert, wie Außenstehende dieses
Ergebnis der EU-Präsidentschaft sehen: Im „Standard“ steht zum
Thema EU-Präsidentschaft: „Gut is’ gangen, nix is’
gschehn.“ (Abg. Dr. Mitterlehner: Was heißt
„Gut is’ gangen, nix is’ gschehn“? – Viel
ist geschehen!) Man kann sagen, das ist etwas übertrieben, aber
in zentralen europäischen Fragen muss man schon genau hinschauen und
sagen, wesentliche Schritte oder Fortschritte konnten noch nicht
erreicht werden. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Was denn?)
Bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit: Wenn die nationalen Aktionspläne als Verpflichtung für die einzelnen Länder gelten, aber in der Zielerreichung keine Folge haben, dann kann das ein Land erfüllen, das zweite nicht.
Was passiert im Haushaltsrecht? Was passiert im Budget? Dort gibt es sehr wohl Konsequenzen. – Warum nicht im Sinne der Arbeitslosigkeit auch bei diesen nationalen Aktionsplänen Verpflichtungen einführen, Frau Kollegin? (Abg. Dr. Baumgartner-Ga-