Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 77

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Frauengesundheit gewünscht. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Da haben Sie nicht aufgepasst!) – Natürlich habe ich aufgepasst!

Es gibt verschiedene Studien, die zeigen, dass zum Beispiel Medikamente und Be­handlungsmethoden für Frauen und Männer unterschiedlich wirken. Daher wäre es eben notwendig, nicht nur eine Ist-Stand-Analyse durchzuführen, sondern auch wirklich konkrete Ergebnisse zu erreichen – und das wäre bei den Beipacktexten, bei den Tests, bei der verbindlichen Implementierung genderspezifischer Lehre und For­schung, bei der Bereitstellung von Mitteln sehr wohl möglich gewesen. – Das ist jedoch leider nicht geschehen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.05.52

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Wenn man eine sechsmonatige Präsi­dentschaft Revue passieren lässt, darf man nicht ungerecht sein, und auch ich möchte das nicht sein. Es wäre vermessen, zu glauben, dass ein mittelgroßes Land wie unsere Republik innerhalb von sechs Monaten alle Probleme der Europäischen Union hätte lösen können.

Erlauben Sie mir aber dennoch, dass ich auf einige Schwerpunkte eingehe, die mir be­sonders wichtig erscheinen und in denen es die Bundesregierung verabsäumt hat, jene Schritte zu setzen, die ich für notwendig halte: Es geht im Wesentlichen um den Schritt des Kampfes um mehr Bürgernähe. Das ist bislang nur ein Schlagwort und meistens auch in den Reden der Politiker nur ein Schlagwort, aber wir können es mittlerweile an einigen Punkten festmachen, meine Damen und Herren.

Der eine Punkt ist die Verfassung, die in ihrem ersten Entwurf gescheitert ist und bei der es nunmehr heißt: Zurück an den Start! Diese Verfassung muss so übersetzt wer­den, dass sie der Bürger verstehen kann. In ihren wesentlichen Elementen muss klar­gemacht werden, dass diese Verfassung dem Bürger dient und nicht den EU-Bürokra­ten in Brüssel.

Das wird die Hauptaufgabe in Bezug auf die Neuerstellung einer neuen Verfassung mit dem klaren Hinweis und mit der klaren Ankündigung sein, dass nach dem Vorschlag einer neuen Verfassung selbstverständlich eine Volksabstimmung – und zwar hier in Österreich – in Bezug auf jene Änderungen abgehalten wird, die durch die neue EU-Verfassung in der österreichischen Bundesverfassung eintreten werden.

Meine Damen und Herren, das haben wir in den letzten Monaten verabsäumt. Hätte auch in anderen Teilen der Europäischen Union dieses Prinzip flächendeckend gegol­ten und hätte sich die politische Ebene dazu hinreißen lassen, diese Prinzipien an den Bürger heranzubringen und diese Begriffe richtig zu übersetzen, dann – so denke ich – wäre diese Verfassung nicht gescheitert.

Der zweite Punkt, in dem es darum gehen muss, die Bürgernähe festzumachen, ist der Punkt der Erweiterung. Auch in der Frage der Erweiterung der Europäischen Union sa­gen alle wichtigen Institutionen der Europäischen Union, dass es mit der überschnellen Erweiterung der Union genug sein sollte, dass es jetzt um eine Vertiefung und auch darum gehen muss, jene Elemente, die wir in Europa bereits erreicht haben, zu festi­gen und erst dann wieder zu einem Erweiterungsschritt zu kommen.

Diesen Erweiterungsschritt nicht zu tun hätten wir in den letzten sechs Monaten in zwei Fällen in der Hand gehabt, nämlich in Bezug auf den Beitritt der Republik Türkei, aber auch in Bezug auf den Beitritt von Bulgarien und Rumänien. Die Beitritte von Bulgarien


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