den auch die Bedenken zerstreut, dass jene, die bereits Befugnisse haben, auf Grund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes nun für Befugnisse, die sie bereits haben, nachträglich Prüfungen ablegen müssten. Ich denke, es ist klargestellt, dass dem nicht so ist.
Ich darf noch auf die Worte des Kollegen Matznetter im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen und dem Firmenbuchgericht eingehen. Selbstverständlich ist die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung auch jetzt schon gegeben. Es ist meiner Ansicht nach auch sinnvoll, diesen in Aussicht gestellten Entschließungsantrag nicht einzubringen, denn ich halte es durchaus für sinnvoll, wenn entsprechende, nennen wir es so, Missstände irgendwo festzustellen sind, dass diese Übermittlung auf elektronischem Wege nicht möglich ist beziehungsweise von einem Firmenbuchgericht abgelehnt wird, dies der Justiz auch mitzuteilen. Mir persönlich sind derartige Fälle nicht bekannt.
Es ist im Sinne der Justiz, diese elektronische Übermittlung zu forcieren, und es ist nicht so, dass hier ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Das heißt, wenn es da irgendwelche Mängel gibt, dann ersuche ich darum, diese aufzuzeigen beziehungsweise eine entsprechende Mitteilung an die Justiz zu machen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
13.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.33
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das Spannende ist – wie ich gerade mit meinem Kollegen besprochen habe –, dass diese Vier-Parteien-Einigungen immer so wahnsinnig langweilig sind, weil die Sache eigentlich schon erledigt ist und das Spannende ja im Vorfeld geschieht, wenn es sozusagen um die Annäherungen geht, denn die Herangehensweise ist manchmal eine durchaus unterschiedliche.
Ich freue mich, dass es zu dieser Einigung gekommen ist. Wir haben schon vor einem Jahr festgestellt, dass wir da ähnliche Anliegen haben, was den Umstand betrifft – es ist ja auch bereits einiges dazu gesagt worden –, dass die Selbständigen Buchhalter und die Gewerblichen Buchhalter, die Ähnliches tun, nicht nur in verschiedenen Kammern vertreten sind, sondern bis jetzt auch eine unterschiedliche Rechtslage gehabt haben. Das heißt, sie haben unterschiedliche Kompetenzen, was vor allem für die Unternehmer und Unternehmerinnen, die diese Dienste in Anspruch nehmen, Rechtsunsicherheit schafft und auch Unklarheit darüber schafft, was sie von wem bekommen können. Das wird mit dem neuen Gesetz geändert, zumindest einmal im Hinblick auf die Zielvorstellung, dass es nur noch Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhalterinnen gibt.
Einer der Wermutstropfen ist, dass es eine Übergangszeit gibt, in der einiges doch ungeregelt oder zumindest noch in einem gewissen Spannungsfeld zu sein scheint. Da sollte aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass es keine Nachteile für den einen oder die andere gibt.
Ich möchte deswegen auch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Michaela Sburny, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes