umfangreich. Wir haben hier also ein Berufsbild mit hoher Kompetenz vor uns. Die Angehörigen dieser Berufsgruppe werden sicher wertvolle Arbeit leisten.
Meiner Ansicht nach gibt es jedoch ein großes Aber. Obwohl es in vielen Gesprächen auch immer wieder eine dringende Forderung war, ist es leider nach wie vor draußen: Die neuen Bilanzbuchhalter dürfen nach wie vor keine Arbeitnehmerveranlagung machen, sie dürfen nach wie vor keine Einkommensteuererklärung machen.
Ich möchte das sehr, sehr kritisch auch so formulieren, dass sich die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater mit ihren Rechten einzementiert und ihre Pfründe gesichert und damit natürlich auch andere, potentielle Konkurrenz außen vor gelassen haben. Ich finde das gerade im Sinn der Konsumentinnen und Konsumenten schade. Ich meine auch, dass das ein Markt ist, auf dem für die Steuerberater nur wenig Konkurrenz entstünde.
Bei Einkommensteuererklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen geht es nur um sehr kleine Unternehmen oder um Privatpersonen, die mehrere Einkommen haben, und für die wäre es ein wichtiger Fortschritt, dass die Bilanzbuchhalter nach dem Gesetz, das wir heute hier beschließen werden, nicht nur in FinanzOnline Informationen abfragen, sondern tatsächlich auch die Arbeitnehmerveranlagung machen dürften. Die Steuerhoheit sozusagen sollte nicht alleine den Wirtschaftstreuhändern und Steuerberatern überlassen bleiben, sondern es wären auch die geänderten Realitäten anzuerkennen.
Ich finde es schade im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten – und kann nur den dringenden Appell an die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater richten, sich der Realität nicht weiter zu verschließen, im Sinne einer Modernisierung einer Weiterentwicklung zuzustimmen, sodass es da zu Verbesserungen kommt, und das vielleicht sogar früher als in zwei Jahren.
Ich stimme der Gesetzesvorlage und dem Entschließungsantrag natürlich sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Grünen.)
13.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich kann mich diesem zuletzt geäußerten Wunsch durchaus anschließen. Vieles ist noch offen, aber wir stimmen diesem Gesetz deshalb zu, weil es eben ein Kompromiss nach langwierigen Verhandlungen ist. Ich betrachte dieses Gesetz auch als einen Beginn und bin überzeugt, dass in der Folge durchaus Verbesserungen in Richtung Arbeitnehmerveranlagung und auch in anderen Bereichen erfolgen werden.
Positiv ist, dass überhaupt einmal eine Vereinheitlichung geschaffen wurde. Wenn man weiß, wie zäh manche Interessenvertretungen sein können und wie wenig Bewegungsfreiheit sie zeigen, ist das ein beachtliches Ergebnis. Was den Kompromiss hinsichtlich der Wahl ihrer Interessenvertretung betrifft, also die Option, sich aussuchen zu können, welcher Kammer – Wirtschafttreuhänderkammer oder Wirtschaftskammer – man angehören möchte, ist dies ein Novum, wobei ich überzeugt bin, dass die meisten für die Wirtschaftskammer optieren werden.
Im Grunde ist jedoch gemeinsam etwas geschaffen worden, worauf wir durchaus auch stolz sein können, wenngleich auch gewisse Wermutstropfen dabei sind, wie zum Beispiel auch die Beibehaltung der relativ engen Bilanzierungsgrenzen mit rund 364 000 €