Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 87

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Wieso komme ich zu dieser Aussage? – Österreich zählt innerhalb der EU derzeit noch immer zu den Ländern mit dem höchsten Regulierungsgrad und mit sehr strengen Zugangsbestimmungen. Das gibt es noch immer. Laut einer Studie des Instituts für Höhere Studien – die ich ungern zitiere, aber in diesem Fall mache ich es – könnten durch eine Öffnung der freien Berufe bis zu 45 000 neue Arbeitsplätze geschaffen wer­den. Das ist wohl auch ein Ziel, insbesondere im Hinblick auf die prekäre Arbeitsmarkt­situation, die wir unter den ersten beiden Tagesordnungspunkten diskutiert haben.

Wie das funktioniert, da ist die Kausalkette klar: Es geht um die Wettbewerbssituation. Wenn es mehr Wettbewerb gibt, kommt es in der Regel zu niedrigeren Preisen, die Qualität der angebotenen Leistungen steigt – das wissen wir aus der Empirie –, es kommt dadurch auch zu Innovationen, dadurch zu Wirtschaftswachstum und damit zu Arbeitsplätzen. Das ist klar.

Klare Wirtschaftsgesetze, eine transparente und offene Wirtschaftsverfassung verbes­sern den Standort Österreich. Das ist ein Ziel, und die österreichische Wirtschaft braucht eine Steigerung, denn dieses Wachstum von 2,4 bis 2,6 Prozent im heurigen Jahr, das ja im nächsten Jahr schon wieder deutlich zurückgehen wird, reicht nicht aus, um auf Dauer Arbeitsplatzeffekte zu erzielen.

Wenn wir uns die Prognosen ansehen, nach denen die deutschen Vorziehkäufe auf Grund der Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr zurückgehen werden, und davon ist ja Österreich unmittelbar betroffen, kommt es leider wieder zu einem Rückgang. Auch die Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, für Umschulungen wurden ja nur für ein Jahr festgelegt.

Wenn Sie sich die Insolvenzstatistiken anschauen, dann werden Sie häufig feststellen, dass das Rechnungswesen vielfach keine gute Grundlage für die Unternehmensfüh­rung darstellt. Daher ist auch die Bilanzbuchhaltung besonders wichtig, um damit eine Grundlage für eine sinnvolle Unternehmensführung zu schaffen. Ich bin überzeugt da­von, dass mit diesem Gesetz ein Steuerungshebel zur Verbesserung der Buchhaltung vorliegt. Dieses Bilanzbuchhaltungsgesetz wird sicherlich dazu führen, dass die Quali­tät bei diesen Dienstleistungen steigen wird. Es bietet auch eine klarere Abgrenzung – dies ist schon mehrfach gesagt worden – für die Unternehmen als Nachfrager auf der einen Seite, aber auch für die Bilanzbuchhalter selbst als Anbieter. Sie bekommen mehr Sicherheit.

Dennoch hat das Gesetz auch Pferdefüße; sie wurden bereits genannt: die Zuständig­keit zweier Kammern, die Wahlmöglichkeit zwischen ihnen, was nicht zur Verbesse­rung beiträgt, und auch diese unklaren Übergangsregelungen. Im Saldo ist es jedoch eine Verbesserung für alle, und daher werden wir auch zustimmen. Wir werden auch dem Ergänzungsantrag von Frau Sburny zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.42.43

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich sehe es sehr positiv, gerade wenn man die Diskussionen und Konflikte über die unterschiedlichen Berufsbilder, Berufsgruppen und auch zwischen den Kammern in den letzten Jahren verfolgt hat, dass es hier zu einem Kompromiss gekommen ist und hier nun ein einheitlich qualifizierter und definierter Beruf, ein Be­rufsbild entsteht, wobei auch die Qualifikationserfordernisse, die Grundlagen definiert sind. Das Wissen, das mitzubringen ist, und die Prüfungen, die abzulegen sind, sind


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