nach dem § 125 der BAO. All das wissen wir, aber dennoch handelt es sich um einen Fortschritt in einem sehr großen und wichtigen Bereich.
Ich betrachte dieses Ergebnis auch als wichtig für die Wirtschaft, besonders für die Klein- und Mittelbetriebe, weil damit viel an organisatorischer Arbeit nach außen vergeben werden und man sich auf die eigentliche Zielsetzung des jeweiligen Unternehmens, auf den technisch-organisatorischen Ablauf konzentrieren kann. Das bedeutet eine Entlastung für die Unternehmen und auch eine Qualitätsverbesserung. Davon gehe ich aus, sodass wir durchaus sagen können, dass zwar der Tätigkeitsumfang nicht so groß gefasst worden ist, wie manche es wollten, er aber durchaus beachtlich ist, wenn man sich überlegt, dass doch bis zu dieser Summe praktisch alles gemacht werden darf und kann. Ich bin auch überzeugt davon, dass das ausgenützt werden wird.
Ich habe mit vielen Unternehmern gesprochen, da ich auch in diesem Umfeld eine Funktion ausübe. Tatsache ist, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen sehr froh sind, dass sie diese Regelung haben, weil es noch immer besser ist, eine Regelung im ersten Schritt zu haben, als in der Luft zu hängen und keine entsprechende Anerkennung zu haben. In dem Sinne haben wir den Kompromiss auch mitgetragen und werden dem Gesetz auch zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
13.48
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Vier-Parteien-Einigungen sind wahnsinnig langweilig, hat Frau Abgeordnete Sburny gesagt. Das stimmt. Trotzdem bin ich, was meinen Verantwortungsbereich anlangt, immer wieder froh, wenn solche Vier-Parteien-Einigungen zustande kommen. Die Plenardebatte verläuft etwas ruhiger, die Öffentlichkeit ist etwas weniger bis gar nicht interessiert, aber dafür funktioniert es dann im Anschluss umso besser.
Wer so wie ich schon
etwas länger diesem Hohen Hause direkt oder indirekt angehört,
weiß, dass kaum eine andere Materie so strittig ist wie diese
Berufsabgrenzungsfragen. Es gibt da einige Beispiele, wo über Jahre
und Jahrzehnte hinweg in Wirklichkeit nichts weitergegangen ist. Die, die
herinnen sitzen, haben am wenigsten Schuld daran, sondern die nicht
konsensfähigen Berufsgruppen. Umso mehr ist es zu schätzen, dass hier
ein derartiger Konsens gelungen ist. Ja, gemeinsame Obsorge ist nur die zweitbeste
Lösung. Ich bin auch sehr damit einverstanden, dass man sich das nach zwei
Jahren anschaut. Nach einem Jahr wäre es ein bisschen kurz
gewesen – was ist da schon verfügbar? Nach zwei Jahren passt
es, und dem schließe ich mich gerne an.
Im Übrigen
schließe ich mich auch dem Dank an Dr. Bernbacher an. Ich
weiß, dass das ein Initiativantrag von Matznetter und Mitterlehner war.
Besten Dank dafür, aber ein bisschen durften da meine Leute mithelfen!
Jedenfalls bin ich froh darüber, dass das auch bedankt wurde.
Zwei Dinge noch: Frau Abgeordnete Marek hat einen weiteren Punkt angesprochen. Nicht alles kann auf einmal erledigt werden, aber das ist ein ernsthafter Mangel. Herr Abgeordneter Moser, du hast das IHS zitiert. – Na ja, das ist eine Analyse, die sicher einen Hintergrund hat. Ich verweise auf einen sehr bemerkenswerten Artikel in der „Neuen Zürcher Zeitung“ vor ein paar Tagen, in dem unserer letzten Gewerbeordnungsnovelle, die auch im Konsens vor allem mit den Betroffenen durchgeführt und umgesetzt wurde, vom Ergebnis her ein hohes Maß an Erfolg zugebilligt wurde. Wir