Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 90

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bringen also doch auch im Konsenswege Dinge weiter. Dass die Angelegenheit sen­sibel ist, wissen wir.

In Wirklichkeit handelt es sich um eine Frage der Dienstleistungsfreiheit, in dem Fall der innerösterreichischen Dienstleistungsfreiheit. Wenn wir dann auf die europäische Ebene gehen, dann haben wir dort die Dienstleistungsrichtlinie. Wir wissen, wie um­stritten die war. Und – ich erwähne dieses Unwort – wenn wir dann auf die globale Ebene gehen, auf die Ebene der WTO, heißt das dort GATS. Und da wissen wir alle, wo da die Frontlinien verlaufen.

So gesehen ist es zwar eine „unendlich langweilige“ Vier-Parteien-Einigung, die aber in der Substanz sehr wertvoll ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

13.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


13.51.43

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Ich darf mich vorweg vollinhaltlich den Ausführun­gen meiner Kollegin Christine Marek anschließen und vielleicht auch denen des Kolle­gen Bauer. Es ist so, dass der historische Ursprung der Selbständigen Buchhalter sehr weit zurückreicht.

Bis zum Jahre 1948 hat es diese selbständigen Buchhalter gegeben, dann bis zum Jahre 1999 nicht mehr. Seit 1999 bestehen neben den Wirtschaftstreuhändern zwei unterschiedliche Buchhaltungsberufe, der Gewerbliche und der Selbständige Buchhal­ter, mit unterschiedlichen Kammerzugehörigkeiten. Es war darum höchst an der Zeit, einen einheitlich qualifizierten Bilanzbuchhalter zu schaffen. Das ist mit diesem Gesetz auch gelungen.

Der neue Beruf des Bilanzbuchhalters umfasst die bisher getrennten Berufe des Ge­werblichen und des Selbständigen Buchhalters. Die Abgrenzung zum Steuerberater bleibt ohnehin aufrecht. Zusätzlich gibt es mehrere Teilbereiche und -qualifizierungen wie die des normalen Buchhalters und des Lohnverrechners. Kompromisslösungen sind bei solch weit reichenden Gesetzesentscheidungen immer notwendig, und wir ha­ben auch schon gehört, wo die Hauptschwerpunkte dieser Kompromissbildung liegen: Es waren einerseits diese Jahresumsatzgrenze von 363 000 € bei der Bilanzierung und auf der anderen Seite auch die Ausklammerung der Arbeitnehmerveranlagung. Hier ist nicht zu verstehen, dass Personalverrechner diese nicht durchführen sollten. Ich bin mir jedoch sicher, dass hier in Hinkunft entsprechende gesetzliche Maßnahmen folgen werden, um diese Kompromisse letztlich so auszuführen, wie sie für die Praxis notwen­dig sind.

Insgesamt braucht die Wirtschaft diese Selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter sehr dringend. Wir haben mittlerweile rund 2 500 Selbständige Buchhalter, die sehr qualifiziert und der neuen Materie angepasst ihre Arbeiten verrichten, und ich bin der Meinung, dass das Gesetz hier zusätzlich positive Impulse bringen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.54.30

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es mag schon stimmen – der Herr Bun-


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