Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 92

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zwischen den Vertretern der einzelnen Berufsgruppen und der Wirtschaftskammer ver­handelt wurde.

Meine Damen und Herren! Gut ausgebildete gewerbliche und selbständige Buchhalter, Steuerberater sind wichtige Partner für unsere Unternehmungen. Wir wissen, dass ge­rade in unseren Klein- und Mittelbetrieben das Bewusstsein über die eigenen Kennzah­len, Daten und Fakten nicht immer so gegeben ist, wie es sein sollte. Die Unterneh­mensführung kann aber nur dann zielsicher und erfolgreich sein, wenn sich jede Un­ternehmerin und jeder Unternehmer mit seinen Zahlen und Ergebnissen auseinander setzt. Daher haben wir mit dem heutigen Gesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zur Absicherung unserer vielen Klein- und Mittelbetriebe gesetzt. Großbe­triebe haben eigene Abteilungen für Lohnverrechnung, Buchhaltung, Controlling und so weiter. Von den Unternehmerinnen und Unternehmern der kleinen Betriebe aber wer­den gerade diese Bereiche oft als zusätzliche Belastung gesehen. Diese Arbeiten er­folgen nämlich großteils abends oder am Wochenende.

Mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz werden der selbständige und gewerbliche Buchhal­ter auf eine Basis gestellt, die wichtig und richtig ist für unsere Betriebe, weil sie die Be­triebe auf ihrem erfolgreichen Weg unterstützen werden. Ich bedanke mich sehr herz­lich bei allen, die hier verhandelt haben, und bei allen, die an der Formulierung dieses Gesetzes mitgearbeitet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Scharer zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.59.18

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist ja ohnehin schon ausgeführt worden, dass seit 1999 neben den Wirtschaftstreuhändern zwei unterschiedliche Buchhalterberufe mit unterschied­lichen Befugnissen bestehen. Es wurde gemeinsam eine Entschließung initiiert, durch die die Rechte der selbständigen Buchhalter und der gewerblichen Buchhalter in einem neuen, einheitlichen Bilanzbuchhaltungsgesetz zusammengeführt werden.

Das neue Gesetz bringt, wie ich meine, wesentliche Erweiterungen der Berufsrechte und orientiert sich vor allem auch an den Kundenbedürfnissen durch eine sehr praxis­gerechte Flexibilisierung im Interesse von mehr als 300 000 kleinen und mittleren Un­ternehmen.

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz bringt ebenfalls klare Berufsrechte: keine Befugnisse ohne entsprechende Befähigungen. Auch sehr positiv: Die Voraussetzungen für den Berufszugang werden wesentlich vereinfacht und vereinheitlicht. Ich finde, ein wesent­liches Qualitätsmerkmal sind auch die neuen staatlichen Prüfungen im Gegensatz zu den bisherigen Bilanzbuchhalterprüfungen über verschiedene Bildungs- und Ausbil­dungseinrichtungen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Wichtig ist auch, dass im Sinne der Kundenorientierung und der Qualitätssicherung Be­rufspflichten definiert sind; so wird zum Beispiel eine Vermögensschadenhaftpflichtver­sicherung vorgeschrieben. Die Verankerung der Verpflichtung der verbindlichen Wei­terbildung ist ebenfalls als sehr positiv anzumerken.

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz bringt insgesamt eine wesentliche Verbesserung und Chancen für den Berufsstand und eben auch für die klein- und mittelständischen Unter­nehmen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite