Ich erlaube mir zu sagen, dass es einmal sehr angenehm ist, auf Grund der vorher geleisteten guten Arbeit hier im Plenum bei so klarer Zustimmung diskutieren zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
14.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Wirtschaftsausschuss hat auf Antrag der Regierungskoalition eine diesbezügliche Änderung der Gewerbeordnung einstimmig verabschiedet. Es geht um die Angleichung und Erweiterung der Berechtigung von gewerblichen Buchhaltern und selbständigen Buchhaltern. In Zukunft können Bilanzbuchhalter für KMUs Bilanzen bis zu einer Umsatzgrenze von rund 360 000 € im Jahr erstellen.
Äußerst positiv sind die österreichweit einheitliche Ausbildung sowie das einheitliche Niveau im Prüfungswesen dieser Bilanzbuchhalter. Weiters positiv ist eine Erleichterung, vom Bilanzbuchhalter durch Fachprüfung zum Steuerberater zu werden. Dadurch können künftig auch Bilanzbuchhalter – nicht nur wie in der Vergangenheit Akademiker – zu Steuerberatern werden.
Sensationell ist für mich – auch erstmalig in Österreich – die Zugehörigkeit dieses Berufsbildes. Ausübende dieser Berufe können sich ihre Interessenvertretung selbst aussuchen. Ich glaube, das belebt das Angebot auf dem Markt und natürlich auch den Wettbewerb und die Qualität.
Wesentlich ist, dass durch diese Regelung die Bedürfnisse der Kunden, also die Bedürfnisse der über 300 000 Klein- und Mittelbetriebe, vollauf erfüllt werden.
Letztlich wurde eine Vier-Parteien-Einigung erzielt. Ich gratuliere dazu und bedanke mich insbesondere beim Ministerium und auch bei Dr. Bernbacher und bei unserem Minister. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
14.03
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin selbst seit 20 Jahren in der Steuerberatung tätig und habe die Diskussionen in den Jahren, seit es den gewerblichen und den selbständigen Buchhalter beziehungsweise Buchhalterinnen gibt, immer verfolgt. Ich glaube, dass mit diesem Kompromiss, auch wenn es in der Zukunft vielleicht noch Anpassungen geben müsste, wirklich auch für die Klein- und Mittelbetriebe ein sehr großer Schritt gesetzt wird. Wenn nämlich jemand bei einem Steuerberater vertreten ist, kann es durchaus dazu kommen, dass der Unternehmer sich erst später mit seinen eigenen Zahlen und mit seiner eigenen finanziellen Situation auseinander setzt, wenn er aber bei einem zukünftigen Bilanzbuchhalter vertreten ist, dann hat er mit diesem Bilanzbuchhalter vielleicht eine innigere Geschäftsbeziehung und beschäftigt sich doch intensiver auch mit seinen Zahlen und mit seinem wirtschaftlichen Erfolg.
Ich glaube auch, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land eine gute Chance sein kann, sich einerseits in die Selbständigkeit zu wagen, sich andererseits aber vielleicht ein zweites Standbein aufzubauen als PersonalverrechnerIn oder als BuchhalterIn beziehungsweise eben als BilanzbuchhalterIn.