Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, Herr Bundesminister Bartenstein hat heute in der Früh einen wichtigen und richtigen Satz gesagt, den ich unterstreichen möchte. Herr Minister, Sie sagten: „Von nichts kommt nichts.“ (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ja!) Ich glaube, das ist eine Lebensweisheit, die wir gemeinsam haben, und wahrscheinliche viele andere auch.
Der Umkehrschluss dazu ist jedoch: Wo etwas ist, kommt etwas dazu. Das könnte man auch sagen. – Sie nicken dazu, und ich denke, gerade beim Mitarbeitervorsorgegesetz kann man das so sehen.
Wie ist es denn dazu gekommen? – Da war vorher etwas, und zwar nicht eine Regierungsvorlage oder eine politische Initiative Ihres Hauses, der ÖVP oder sonst einer Partei, sondern da waren eine Sozialpartnerdiskussion, ein Sozialpartnerentwurf und ein Sozialpartnerverlangen. Eigentlich ist das Mitarbeitervorsorgegesetz, das wir jetzt diskutieren, eine Art Kind der Sozialpartner, und letztendlich wurde es dann zum Gesetz und wurde als „Abfertigung neu“ auch entsprechend publiziert und allgemein angenommen.
Der Initiativantrag, der 2005 von mir und von meiner Kollegin Silhavy eingebracht wurde, hat auf ein bestimmtes Problem hingewiesen, nämlich auf das Problem, dass viele Arbeitgeber, obwohl sie es müssten, eigentlich keine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt haben und deshalb für eine große Anzahl von Arbeitnehmern – 176 000 waren es damals – keine Veranlagung der Beiträge möglich war, weil die Gebietskrankenkassen nicht wussten, wohin sie das Geld weiter überweisen sollten. Zum damaligen Zeitpunkt waren es bereits 12 Millionen €, die bei den Gebietskrankenkassen sozusagen zwangsweise geparkt werden mussten.
Der Antrag hat – so sehe ich das jedenfalls – dazu geführt, dass das Problem in der Folge aufgegriffen und im vorigen Jahr auch einer Erledigung zugeführt wurde. Und heute haben wir den Antrag auf der Tagesordnung, der eigentlich der Initiator für diese Sache war.
Sehr verehrter Herr Bundesminister, im Ausschuss habe ich Sie auch gefragt, wie Sie persönlich zur Höhe des Beitrages, nämlich zu den 1,53 Prozentpunkten stehen. Und ich denke, Ihre Antwort ist legitim, wenn Sie gesagt haben, dass Sie sich dazu nicht äußern, weil das Sache der Sozialpartner sei. So haben Sie es formuliert, und daher möchte ich jetzt hier im Plenum die Frage an alle Parteien und an alle Redner, die jetzt nach mir kommen, stellen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.)
Herr Kollege Tancsits, wie stehen Sie dazu? Soll das bleiben? Ist das zu wenig oder zu viel? Finden wir uns darin, dass wir das vielleicht erhöhen sollten? – Als Arbeitnehmervertretung wäre das ja möglich!
Daher meine Aufforderung: Diskutieren wir einmal die Beitragshöhe! Ich denke, das wäre vielleicht eine gute Gelegenheit dazu! (Abg. Mag. Tancsits: Super!)
Die Sozialpartnerschaft ist ja allseits gelobt worden, und daher, Herr Abgeordneter Tancsits, waren wir nicht nur überrascht, sondern eigentlich auch empört über Ihre letzte Bemerkung im Ausschuss, die unbedingt in ein Protokoll des Nationalrates gehört. Sie haben sinngemäß – so habe ich mir das aufgeschrieben – gesagt: Man sollte den freiwilligen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer – den Gewerkschaften – dort, wo es um Geld geht – konkret haben Sie den § 9 des Mitarbeitervorsorgegesetztes als Beispiel genannt – die Mitbestimmungsrechte bei Gesetzen entziehen. (Abg. Mag. Tancsits: Das kommt noch einmal!) Ich meine, in Anbetracht dessen kann man nicht zur Tagesordnung übergehen! Sie kommen als Sprecher zu sozialen Fragen aus einer Partei, in der hinter Ihnen ein Vorsitzender einer wichtigen Gewerkschaft sitzt und