Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 103

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sagen da so locker: Gewerkschaften sollen bei Gesetzen keine Mitbestimmungsrechte haben! (Abg. Lentsch: Das sagt Gusenbauer!) Das ist aufklärungsbedürftig, und ich denke, Sie sollten diesbezüglich hier eine klare Position beziehen, damit wir uns aus­kennen, denn ansonsten wird das Ganze, glaube ich, nicht klarer. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

 


14.36.46

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mitarbeitervorsorge ist eine tolle Sache, das hat auch mein Vorredner gesagt. Zum ursprünglichen Antrag kann er ja nicht viel sagen, da das ja bereits seit 1. Juli 2005 Gesetz ist; das hat man vielleicht übersehen.

Wir sind froh darüber, dass es die Abfertigung neu und die Mitarbeitervorsorge gibt. Wir sind auch froh darüber, dass sich die Sozialpartner im Jahr 2002, nachdem der ÖGB und die sozialistischen Gewerkschafter zehn Jahre lang gebremst und verhindert haben, als es überhaupt nicht mehr anders gegangen ist, zugestimmt haben. Diese Abfertigung neu und die Mitarbeitervorsorge stellen sicherlich einen der vielen sozialen Meilensteine dar, die diese Bundesregierung in der ablaufenden Legislaturperiode set­zen konnte. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Um der lieben Sozialpartnerschaft willen hat der Gesetzgeber den ausgehandelten Vorschlag 2002 so übernommen und 2003 so umgesetzt. Dieser hat natürlich einige Schönheitsfehler. Kollege Riepl, einen davon haben Sie selbst angesprochen: Wir alle wissen, dass die 1,53 Prozent vielleicht ausreichen, um eine Zusatzpension zu sichern, sicherlich aber nicht die Abfertigung neu, so wie es der ursprüngliche Vorschlag des ÖAAB und des Präsidenten Fink von der Vorarlberger Arbeiterkammer war.

Wir haben es übernommen, weil das ein ganz neuer Umgang mit Abfertigung und der Möglichkeit zur Zusatzpension ist. Und folgerichtig verlangen die ÖVP-Arbeitnehmer die Verwirklichung eines Weges in Richtung 2,5 Prozent. Das hätten Sie in den Anträ­gen in allen Arbeiterkammervollversammlungen der letzten drei Jahre nachlesen kön­nen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir uns in Österreich zur Sozialpartnerschaft beken­nen, dann sollte das aber nicht vom Gesetzgeber dekretiert werden, sondern ist von den Sozialpartnern zu bestreiten. Diesbezüglich sind Sie gefordert, die Sie derzeit bei den Arbeitnehmern noch die Mehrheit haben!

Zum dritten Punkt, zu dem Sie mich angesprochen haben: Ich habe schon bei der Ge­setzwerdung, meine Damen und Herren, den § 9 Abs. 2 als unglücklich empfunden, wo man im Zuweisungsverfahren nicht der gesetzlichen Interessenvertretung, der Arbeiter­kammer, das Recht der Mitwirkung gibt, sondern dem ÖGB. Ich habe das als eine Aus­höhlung der Arbeiterkammern und ihrer Interessen verstanden, und ich habe mich ge­wundert, dass der damalige Präsident der Arbeiterkammer Tumpel, obwohl mehrfach aufgefordert, am Schluss der Verhandlungen dazu nicht Stellung bezogen hat. – In der Zwischenzeit kann ich es mir denken, warum. Er wollte ein Geschäft seiner Bank, der BAWAG, zuschanzen.

Ich glaube, dass die Arbeiterkammern gut beraten wären, hier auf die Ausübung ihrer im Gesetz verankerten Rechte der Vertretung zu pochen. (Abg. Gradwohl: Herr Kol­lege, Sie stehlen Ihrem Klub die Redezeit!) Ich höre nämlich gerade aus dem Bereich der Arbeiterkammern, dass man für die Sicherheit des Geldes der Arbeitnehmer hier eine Änderung vornehmen sollte. Aber wir bleiben auch hier grundsatztreu, meine Da-


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