Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 104

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men und Herren, sowie auch beim Satz (Abg. Gradwohl: Wo sonst noch?): Das haben sich die Sozialpartner auszumachen, das hat nicht der Gesetzgeber zu dekretieren! Sie wären aber gut beraten, unseren Vorschlägen zu folgen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Öllinger. – Bitte. (Abg. Walch ist auf dem Weg zum Rednerpult.)

 


14.41.12

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Diese Worterteilung kam für mich genauso überraschend wie für den Kollegen Walch, aber ich nehme diese Gele­genheit natürlich wahr. – Dieses Thema ist sicher nicht mit dem Entschließungsantrag des Kollegen Riepl alleine zu behandeln. Das ist schon klar, Herr Kollege Tancsits. Ich habe auch Ihren Ausführungen sehr aufmerksam zugehört und darf sagen: Auch das ist noch nicht der Kern des Problems! Sie haben ihn aber gestreift.

1,53 Prozent ist ein Teil davon. Der andere Teil waren – bitte, seien wir ehrlich! – die völlig überzogenen Erwartungen, die geweckt wurden, als das Modell ins Leben geru­fen wurde, und zwar die Erwartungen in Bezug auf die sehr optimistischen Annahmen über die Renditen und die Lohnzuwächse. Es hat mit der Realität nichts zu tun gehabt, wenn man Renditezuwächse von 4 oder 6 Prozent pro Jahr und Lohnzuwächse von, wie ich glaube, 2,5 Prozent pro Jahr hineinkalkuliert, um damit nach einem langen Ar­beitsleben oder, in diesem Fall, Mitarbeitervorsorge-Leben einigermaßen einen Ertrag abzuwerfen. – Das ist der eine Punkt.

Zweiter Punkt – und da würde ich doch Wert darauf legen, dass wir uns das nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode, aber in einer der nächsten genauer anschauen –: „Die Presse“ vom 3. April 2004 berichtete, dass die Rendite-Unterschiede bei den Mit­arbeitervorsorgekassen im ersten Jahr der Veranlagung 100 Prozent waren. – Die Un­terschiede, die Differenz in der Rendite – ja, wie gibt es denn das?

In der Sendung „Help TV“ vom 27. Mai 2006 wird über den Fall eines niederösterreichi­schen Arbeiternehmers oder einer Arbeitnehmerin berichtet, für den oder die 4 200 € im Jahre 2005 eingezahlt wurden. Die Rendite für das Jahr 2005 betrug 118,32 €. Die Verwaltungskosten haben 93,31 € betragen, die Vermögensverwaltungskosten, extra ausgewiesen, 16,44 €, und die Barauslagen, die die Mitarbeitervorsorgekasse eben­falls abgerechnet hat, betrugen 12,72 €. Das heißt, die Rendite wurde zur Gänze von den Verwaltungskosten aufgefressen. Es ist ein Minus von 4,15 € herausgekommen, das vom Kapitalbestand bezahlt werden muss. – Bitte um Entschuldigung, aber ich zahle als Arbeitgeber doch nicht 4 200 € für jemanden ein, damit dieser dann nicht 4 200 €, sondern 4 195 € herausbekommt! Wo sind wir denn? Mir fehlt jegliche Einsicht dafür, dass man sich da noch herstellen und sagen kann: Das ist ein Erfolgsmodell! Die Leute kriegen weniger. Hätten sie dieses Geld, die 4 200 €, auf einem täglich fäl­ligen Konto veranlagt, dann hätten sie zwar auch sehr wenig bekommen, aber das immerhin garantiert, nämlich 40, 50 €. Da können sie sich diesen Verwaltungskosten­anteil sparen.

Worüber diskutieren wir? – Der Kollege Riepl hat gesagt, da werden Gelder bei der Gebietskrankenkasse veranlagt. Dort waren immerhin 1,5 Prozent zu zahlen. Das ist nicht wenig – wenn man weiß, was die Banken auf Girokonten im Durchschnitt an Zin­sen zahlen, nämlich 0,25, 0,3, 0,4 Prozent. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Kassie­ren!) Ja, kassieren! Danke.

Aber wir sollten schon über das Wesentliche diskutieren, nämlich über den Spielraum, den der Gesetzgeber den Mitarbeitervorsorgekassen für deren Veranlagungspolitik ge­währt hat, dass sie zur Deckung der Verwaltungskosten in einer bestimmten Band­breite abkassieren dürfen und da sogar schon auf das eingezahlte Kapital der Leute


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