Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 106

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hat, dann ist man jetzt wahrscheinlich ein bisschen verwirrt, denn der Kollege Tancsits hat gesagt, dass der Herr Fink der Erfinder der „Abfertigung neu“ sei, und der Kollege Walch hat gesagt, dass er selbst der Erfinder der „Abfertigung neu“ sei. (Zwischenruf des Abg. Walch.)

Tatsache ist, dass es eine Sozialpartnereinigung gewesen ist, an der die Gewerkschaf­ten massiv beteiligt gewesen sind. Da können Sie noch so viel dagegen sprechen, das ist einfach eine Tatsache, so ist es nun einmal! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walch.)

Herr Kollege Walch, bei der Schaffung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge war uns allen klar, dass es bei der „Abfertigung neu“ zu einigen Problemen kommen wird, weil man da doch Neuland betreten hat. Ein Punkt ist mit dem Entschließungsantrag, der vom Kollegen Riepl eingebracht worden ist, repariert worden, nämlich jener, wo die automatische Zuweisung an die Mitarbeitervorsorgekassen nicht geregelt gewesen ist. Der Initiativantrag des Kollegen Riepl war auch da wieder die Initialzündung, dass die­ses Gesetz repariert worden ist.

Es hat eine Projektgruppe gegeben – das habe ich auch schon im Ausschuss er­wähnt –, nämlich die Projektgruppe „Technische Überarbeitung des Betrieblichen Mit­arbeitervorsorgegesetzes“, und dort hat man auch noch auf andere Punkte hingewie­sen, die man in diesem Gesetz verändern sollte, weil es eben einige Probleme gege­ben hat.

Dazu hat es einen Begutachtungsentwurf gegeben, der von den Sozialpartnern und von der Vertretung der Abfertigungskassen ausgearbeitet worden ist. Leider hat es dann vom Ministerium des Bundesministers Bartenstein kein grünes Licht gegeben, diesen Begutachtungsentwurf auszusenden. Er hätte vielleicht sogar schon als Gesetz in Kraft treten können, wenn es anders gewesen wäre.

Nun nur ganz kurz drei Punkte, die noch zu überarbeiten wären beziehungsweise die man sich im Zusammenhang mit der „Abfertigung neu“ anschauen sollte.

Der erste Punkt ist die Frage: Wie geht man um mit der Erfassung von Kurzzeitarbeits­verhältnissen in einem auf Beitragszahlungen basierenden Modell?

Ein zweiter Punkt, den man sich anschauen sollte, sind die Verbindlichkeiten der Kon­tonachrichten.

Und ein dritter Punkt, den man sich anschauen sollte, ist, wie es denn mit der Verfü­gung der Anwartschaften bei Pensionsantritt aussieht, und zwar auch bei der Korridor­pension, die ja eine neue Pensionsart ist.

Das sind jetzt nur drei der Themen, die die Projektgruppe „Technische Überarbeitung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes“ behandelt hat.

Wir hoffen, dass es in einer zweiten Etappe doch zu einer Verbesserung in diesen Punkten kommt – vor allem im Sinne der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


14.51.19

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Vorweg darf ich feststellen, dass ich es sehr positiv finde, dass sich der Herr Kollege Riepl und die Frau Kollegin Königsberger-Ludwig klar bekennen zu einer ÖAAB-Idee, nämlich zur „Abfertigung neu“. Man darf aber schon sagen, dass zu


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