der Zeit, als der ÖAAB dafür gekämpft hat, andere noch gar nicht wussten, wie man dieses Wort wirklich schreibt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Gradwohl.) Es ist so!
Es ist eigentlich seit dem Jahr 2005 klar geregelt, wie das mit der Zuweisung funktioniert, und es ist nach einer Evaluierung und Novellierung nun auch klar geregelt, dass über die Unternehmer beziehungsweise über die Krankenversicherungen alle Arbeitnehmer zu ihren Beiträgen kommen beziehungsweise dass die Beiträge eingezahlt werden. Damit ist dafür Sorge getragen worden, dass niemand zu Schaden kommt. Da passiert also nichts.
Man darf an dieser Stelle schon festhalten – und das zeigen ein paar Jahre der Entwicklung –, dass sich das Modell der betrieblichen Vorsorge im Rahmen der „Abfertigung neu“ wirklich als Vorzeigemodell, als Erfolgsmodell etabliert hat, wo alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entsprechende Abfertigung bekommen. Das sind immerhin 3,3 Millionen Beschäftigte in Österreich.
Herr Kollege Öllinger, vielleicht sollte man bei der Berechnung der Finanzierung beziehungsweise der Verzinsung einen längeren Zeitraum heranziehen und nicht nur ein Jahr herausgreifen. (Abg. Öllinger: Dadurch wird es nicht besser!) Wenn man sich nämlich das letzte Jahr anschaut, dann kann man feststellen, dass es mit 4 Prozent sehr positiv war. Man muss auch sagen, dass es eine Steigerung gegeben hat beim Geld, das verwaltet wird, und zwar von 365 Millionen auf 697 Millionen. (Abg. Öllinger: Da ist Geld verschwunden!) Das ist eine gewaltige Summe, das ist herzeigbar.
Im Ganzen gesehen hat sich die „Abfertigung
neu“ wirklich als tragende Säule in der Pensionssicherung
erwiesen – und genau das, meine Damen und Herren, ist zukunftsweisende
Sozialpolitik für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei
der ÖVP.)
14.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mittermüller. Die verbleibende Redezeit vor der Debatte über den Dringlichen Antrag beträgt 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.53
Abgeordnete Marialuise
Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Rückblickend darf man
unter diesem Tagesordnungspunkt sicherlich daran erinnern, dass die
„Abfertigung neu“, eingeführt von dieser Bundesregierung,
für alle Arbeitnehmer wesentliche Verbesserungen gebracht hat.
Kollege Tancsits hat es als Meilenstein bezeichnet. (Abg. Riepl: Für alle nicht!) Selbstverständlich! (Abg. Riepl: Das stimmt nicht! Es
gibt Ausnahmen! Kennen Sie sich aus? – Abg. Mag. Molterer –
in Richtung des Abg. Riepl –: Wie war es vorher?)
Diese Regelung zeichnet sich durch besondere Verbesserungen für Frauen und Familien aus. So können zum Beispiel für Kindererziehungszeiten bis zu 30 Monate Abfertigungsanspruch erworben werden. Während der Dauer des Kindergeldbezuges, während der Familienhospizkarenz und während der Bildungskarenz werden Beiträge aus dem FLAF in die Vorsorgekassen eingezahlt. Die Mitarbeitervorsorge zeigt damit die starke familienpolitische Handschrift dieser Bundesregierung.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt geforderte automatische Zuweisung von Beiträgen an eine Mitarbeitervorsorgekasse ist bereits durch das Zuweisungsverfahren, welches seit Juli 2005 in Kraft ist, erledigt. Der wichtigste Eckpunkt dieses Zuweisungsverfahrens war jener der Fristsetzung von 6 Monaten für den Arbeitgeber, um einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abzuschließen. Andernfalls ist eine Zuweisung