Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 107

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der Zeit, als der ÖAAB dafür gekämpft hat, andere noch gar nicht wussten, wie man dieses Wort wirklich schreibt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Gradwohl.) Es ist so!

Es ist eigentlich seit dem Jahr 2005 klar geregelt, wie das mit der Zuweisung funktio­niert, und es ist nach einer Evaluierung und Novellierung nun auch klar geregelt, dass über die Unternehmer beziehungsweise über die Krankenversicherungen alle Arbeit­nehmer zu ihren Beiträgen kommen beziehungsweise dass die Beiträge eingezahlt werden. Damit ist dafür Sorge getragen worden, dass niemand zu Schaden kommt. Da passiert also nichts.

Man darf an dieser Stelle schon festhalten – und das zeigen ein paar Jahre der Ent­wicklung –, dass sich das Modell der betrieblichen Vorsorge im Rahmen der „Abferti­gung neu“ wirklich als Vorzeigemodell, als Erfolgsmodell etabliert hat, wo alle Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer eine entsprechende Abfertigung bekommen. Das sind immerhin 3,3 Millionen Beschäftigte in Österreich.

Herr Kollege Öllinger, vielleicht sollte man bei der Berechnung der Finanzierung bezie­hungsweise der Verzinsung einen längeren Zeitraum heranziehen und nicht nur ein Jahr herausgreifen. (Abg. Öllinger: Dadurch wird es nicht besser!) Wenn man sich nämlich das letzte Jahr anschaut, dann kann man feststellen, dass es mit 4 Prozent sehr positiv war. Man muss auch sagen, dass es eine Steigerung gegeben hat beim Geld, das verwaltet wird, und zwar von 365 Millionen auf 697 Millionen. (Abg. Öllinger: Da ist Geld verschwunden!) Das ist eine gewaltige Summe, das ist herzeigbar.

Im Ganzen gesehen hat sich die „Abfertigung neu“ wirklich als tragende Säule in der Pensionssicherung erwiesen – und genau das, meine Damen und Herren, ist zukunfts­weisende Sozialpolitik für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei der ÖVP.)

14.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Ab­geordnete Mittermüller. Die verbleibende Redezeit vor der Debatte über den Dring­lichen Antrag beträgt 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.53.26

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Rückblickend darf man unter diesem Tagesordnungspunkt sicherlich daran erinnern, dass die „Abfertigung neu“, eingeführt von dieser Bundesregierung, für alle Arbeitnehmer wesentliche Ver­besserungen gebracht hat. Kollege Tancsits hat es als Meilenstein bezeichnet. (Abg. Riepl: Für alle nicht!) Selbstverständlich! (Abg. Riepl: Das stimmt nicht! Es gibt Aus­nahmen! Kennen Sie sich aus? – Abg. Mag. Molterer – in Richtung des Abg. Riepl –: Wie war es vorher?)

Diese Regelung zeichnet sich durch besondere Verbesserungen für Frauen und Fami­lien aus. So können zum Beispiel für Kindererziehungszeiten bis zu 30 Monate Abferti­gungsanspruch erworben werden. Während der Dauer des Kindergeldbezuges, wäh­rend der Familienhospizkarenz und während der Bildungskarenz werden Beiträge aus dem FLAF in die Vorsorgekassen eingezahlt. Die Mitarbeitervorsorge zeigt damit die starke familienpolitische Handschrift dieser Bundesregierung.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt geforderte automatische Zuweisung von Beiträ­gen an eine Mitarbeitervorsorgekasse ist bereits durch das Zuweisungsverfahren, wel­ches seit Juli 2005 in Kraft ist, erledigt. Der wichtigste Eckpunkt dieses Zuweisungs­verfahrens war jener der Fristsetzung von 6 Monaten für den Arbeitgeber, um einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abzuschließen. Andernfalls ist eine Zuweisung


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