einzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Abfertigungsbeiträge rasch zur Veranlagung weitergeleitet werden und dass die Erträge gesichert sind.
Auch da hat diese Bundesregierung ihre Hausaufgaben zur
Vorsorge und Absicherung der Arbeitnehmer längst erledigt, daher war eine
Zustimmung zu diesem Antrag nicht mehr notwendig. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
14.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Angenommen.
Ich unterbreche nun für einige Minuten die Sitzung und nehme sie dann zur Behandlung des Dringlichen Antrages um 15 Uhr wieder auf.
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(Die Sitzung wird um
14.56 Uhr unterbrochen und um 14.58 Uhr wieder aufgenommen.)
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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes
(853/A) (E)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, um zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 853/A (E) zu kommen.
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Ereignisse der letzten Tage und Wochen haben
deutlich gemacht, dass die Bundesangelegenheit Minderheitenschutz in
Österreich dem Kärntner Landeshauptmann zur Profilierung
überlassen wurde.
Der jahrelange Kleinkrieg um jede einzelne Ortstafel hat
namhaften Institutionen unseres Rechtsstaates schweren Schaden
zugefügt und den Rechtsbruch höchster politischer
Verantwortungsträger salonfähig gemacht. In mancher Hinsicht hat sich
dieser Rechtsbruch noch ausgezahlt. Das ist das bedenklichste Resultat der
Diskussion der letzten Tage und des vorläufig gescheiterten Versuchs von
ÖVP und BZÖ, die im Staatsvertrag von Wien verbrieften
Minderheitenrechte durch neue Verfassungsbestimmungen auszuhebeln. Einige
haben diesen Versuch sogar als ‚historische Lösung’ bezeichnet.
In seinem Erkenntnis von 13. Dezember 2001 hat der Verfassungsgerichtshof jene Passage des Volksgruppengesetzes 1976 als verfassungswidrig aufgehoben, die für das Aufstellen von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten und in Burgenland einen