Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 108

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einzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Abfertigungsbeiträge rasch zur Veranla­gung weitergeleitet werden und dass die Erträge gesichert sind.

Auch da hat diese Bundesregierung ihre Hausaufgaben zur Vorsorge und Absicherung der Arbeitnehmer längst erledigt, daher war eine Zustimmung zu diesem Antrag nicht mehr notwendig. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

14.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ich unterbreche nun für einige Minuten die Sitzung und nehme sie dann zur Behand­lung des Dringlichen Antrages um 15 Uhr wieder auf.

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(Die Sitzung wird um 14.56 Uhr unterbrochen und um 14.58 Uhr wieder aufgenom­men.)

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14.58.36Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Alexander Van der Bellen, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfas­sungsgerichtshofes (853/A) (E)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wie­der auf, um zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 853/A (E) zu kommen.

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verle­sung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

„Die Ereignisse der letzten Tage und Wochen haben deutlich gemacht, dass die Bun­desangelegenheit Minderheitenschutz in Österreich dem Kärntner Landeshauptmann zur Profilierung überlassen wurde.

Der jahrelange Kleinkrieg um jede einzelne Ortstafel hat namhaften Institutionen unse­res Rechtsstaates schweren Schaden zugefügt und den Rechtsbruch höchster politi­scher Verantwortungsträger salonfähig gemacht. In mancher Hinsicht hat sich dieser Rechtsbruch noch ausgezahlt. Das ist das bedenklichste Resultat der Diskussion der letzten Tage und des vorläufig gescheiterten Versuchs von ÖVP und BZÖ, die im Staatsvertrag von Wien verbrieften Minderheitenrechte durch neue Verfassungsbestim­mungen auszuhebeln. Einige haben diesen Versuch sogar als ‚historische Lösung’ be­zeichnet.

In seinem Erkenntnis von 13. Dezember 2001 hat der Verfassungsgerichtshof jene Passage des Volksgruppengesetzes 1976 als verfassungswidrig aufgehoben, die für das Aufstellen von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten und in Burgenland einen


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