Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 132

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mehr zwei Tage Zeit; das ist es, was wirklich hinter dem Wort „Ultimatum“ steckt. Da­her haben wir auch heute einen Fristsetzungsantrag eingebracht.

Wir wollen jetzt eine Lösung, wir wollen diese Lösung nicht auf den Herbst verschie­ben. Was soll sich denn verbessern? (Abg. Haidlmayr: Es könnte Ihnen etwas Besse­res einfallen!) – Auch Sie sind hoffentlich weiterhin mit der von Ihnen angepeilten Kom­promissbereitschaft dabei. Wir appellieren an Sie! Ich hoffe, dass es hier noch zu einer guten Lösung kommen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

16.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.21.42

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen, die eingangs erwähnt worden sind und die nach meinem Dafürhalten nicht richtig sind.

Wenn etwa der Herr Bundeskanzler sagt, dass die Anmeldungen zum zweisprachigen Schulunterricht ein Indiz dafür seien, dass es keine assimilatorischen Prozesse ge­geben hat, dann muss ich festhalten: Die Frage, ob Assimilation stattfindet oder nicht, misst sich objektiv am besten an den Ergebnissen der Volkszählung und die sprechen eine eindeutige Sprache, wenngleich ich Ihnen Recht gebe, dass in der Kärntner Be­völkerung Bereitschaft besteht, die slowenische Sprache zu lernen und dass es ins­gesamt ein offeneres und ein toleranteres Klima gibt, als dies noch vor zehn, 20 Jahren der Fall war. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist auch gut so!) – Und das ist auch gut so.

Es sind auch die Leistungen des Herrn Präsidenten Khol in der Ortstafelfrage hinrei­chend gewürdigt worden. Ich möchte aber noch zu ein paar Dingen Stellung nehmen.

Mir liegt eine Resolution, ein Bericht des Zentralverbandes Slowenischer Organisatio­nen von gestern vor, in dem zu lesen steht:

Das Engagement des Zentralverbandes Slowenischer Organisationen und seines Ob­manns Dr. Marjan Sturm für eine breite Konsens- und Dialoglösung in der Kärntner Ortstafelfrage wurde vom Kärntner Landeshauptmann und der Bundesregierung letzt­endlich nicht honoriert. – Zitatende.

Ich sage das deshalb, weil das nicht der Variante entspricht, die Herr Klubobmann Mol­terer hier präsentiert hat. (Abg. Scheibner: Fragen Sie Kollegen Cap! Der weiß es bes­ser!)

Weiters sagt der Zentralverband:

Der seit 10. Juli, 20.30 Uhr, vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht dem ursprüng­lich am 28. Juni vereinbarten Konzept der Öffnungsklausel und wird auch der ständi­gen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht gerecht. – Zitatende.

Der Zentralverband regte aus diesem Grund auch an, den Dialog fortzusetzen und die für Kärnten so wichtige Frage auszusetzen, um gemeinsam mit Verfassungsexperten und Volksgruppenorganisationen eine für Kärnten zufrieden stellende Lösung zu erzie­len.

So war es und nicht das Märchen, das uns Herr Molterer vorhin erzählt hat. Insbe­sondere die Frage der Öffnungsklausel ist problematisch. Was bedeutet es denn in der Praxis, wenn die Landesregierung und die Gemeinde nach einer entsprechenden Petition, die aus der Gemeinde kommt, anzuhören sind? Was bedeutet das de facto? – De facto bedeutet das, dass die Landesregierung und die Gemeinde ein Einspruchs­recht haben und das würde in Wirklichkeit – da hat Kollege Van der Bellen Recht – in


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