Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 140

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In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Bereitschaft und bedanke mich für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

16.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Restredezeit der Fraktion: 6 Minuten; Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.49.14

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch uns ist nicht abzusprechen, dass wir uns wirk­lich um einen Konsens bemüht haben und so weit gegangen sind, wie wir gehen konn­ten. Sie sind uns aber nicht weit genug entgegengekommen. (Abg. Neudeck: Euch haben die Wahlkampfstrategen einen Strich durch die Rechnung gemacht!) Sie haben zwar mit dem BZÖ alles ausgehandelt, aber für die Verfassungsmehrheit wäre eben mehr notwendig gewesen, insbesondere ein Rechtsdurchsetzungsmechanismus, um diese Kasperliaden wie das Abschneiden von Ortstafeln nicht mehr zuzulassen und nicht mehr möglich zu machen. (Abg. Neudeck: Eure Politik entscheidet die Werbe­agentur, glaub ich!)

Um unsere Ernsthaftigkeit nochmals unter Beweis zu stellen, möchte ich einen Ent­schließungsantrag einbringen, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch, Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtsho­fes

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Art. 7 des Staats­vertrages entsprechenden Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem der Konsens zwi­schen Bundeskanzler Schüssel und Vertretern der Kärntner Slowenen von vergange­ner Woche vollinhaltlich, insbesondere auch hinsichtlich der Öffnungsklausel, umge­setzt wird, und der ein Verfahren der Rechtsdurchsetzung enthält, das garantiert, dass gesetzlich vorgesehene zweisprachige Ortstafeln in Kärnten auch tatsächlich aufge­stellt werden.

*****

Warum ist das so wichtig? – Weil unsere Gespräche ja genau an dieser Rechtsdurch­setzungsklausel auch inhaltlich nicht weitergekommen sind. Wir haben dieses Kas­perltheater gesehen, dass der Kärntner Landeshauptmann ein Verfassungsurteil nicht vollzogen, sondern mit einer Verrückung der Ortstafeln geantwortet hat. (Abg. Groß­ruck: Wer ist der Kasperl?) Das ist doch lächerlich in einem Rechtsstaat, und genau das ist in einer Verfassung nicht mehr tragbar! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

Wenn man daher zu einer Verfassungslösung kommt, muss verhindert werden, dass wir uns wieder vor der gesamten Öffentlichkeit lächerlich machen – international, aber auch national –, dass wir dann nicht in der Lage sind, Gesetze zu vollziehen, weil sich irgendjemand nicht an den Rechtsstaat halten will.

Diese Rechtsumsetzung ist eine unabdingbare Forderung, wenn man sich anschaut, was Haider aus diesem Verfassungsurteil gemacht hat. Das ist nicht wegzuverhandeln! Das muss sein! Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in der Lage sind, den Konsens


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