In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Bereitschaft und bedanke
mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen –
BZÖ und der ÖVP.)
16.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Restredezeit der Fraktion: 6 Minuten; Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
16.49
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann
(SPÖ): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen
und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch uns ist
nicht abzusprechen, dass wir uns wirklich um einen Konsens bemüht
haben und so weit gegangen sind, wie wir gehen konnten. Sie sind uns aber
nicht weit genug entgegengekommen. (Abg. Neudeck: Euch haben die
Wahlkampfstrategen einen Strich durch die Rechnung gemacht!) Sie haben zwar
mit dem BZÖ alles ausgehandelt, aber für die Verfassungsmehrheit
wäre eben mehr notwendig gewesen, insbesondere ein
Rechtsdurchsetzungsmechanismus, um diese Kasperliaden wie das Abschneiden von
Ortstafeln nicht mehr zuzulassen und nicht mehr möglich zu machen. (Abg. Neudeck:
Eure Politik entscheidet die Werbeagentur, glaub ich!)
Um unsere Ernsthaftigkeit nochmals unter Beweis zu stellen, möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, der folgendermaßen lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch, Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Art. 7 des Staatsvertrages entsprechenden Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem der Konsens zwischen Bundeskanzler Schüssel und Vertretern der Kärntner Slowenen von vergangener Woche vollinhaltlich, insbesondere auch hinsichtlich der Öffnungsklausel, umgesetzt wird, und der ein Verfahren der Rechtsdurchsetzung enthält, das garantiert, dass gesetzlich vorgesehene zweisprachige Ortstafeln in Kärnten auch tatsächlich aufgestellt werden.
*****
Warum ist das so wichtig? – Weil unsere
Gespräche ja genau an dieser Rechtsdurchsetzungsklausel auch inhaltlich
nicht weitergekommen sind. Wir haben dieses Kasperltheater gesehen, dass
der Kärntner Landeshauptmann ein Verfassungsurteil nicht vollzogen,
sondern mit einer Verrückung der Ortstafeln geantwortet hat. (Abg.
Großruck: Wer ist der Kasperl?) Das ist doch lächerlich
in einem Rechtsstaat, und genau das ist in einer Verfassung nicht mehr tragbar!
(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn man daher zu einer Verfassungslösung kommt, muss verhindert werden, dass wir uns wieder vor der gesamten Öffentlichkeit lächerlich machen – international, aber auch national –, dass wir dann nicht in der Lage sind, Gesetze zu vollziehen, weil sich irgendjemand nicht an den Rechtsstaat halten will.
Diese Rechtsumsetzung ist eine unabdingbare Forderung, wenn man sich anschaut, was Haider aus diesem Verfassungsurteil gemacht hat. Das ist nicht wegzuverhandeln! Das muss sein! Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in der Lage sind, den Konsens