Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 141

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wiederherzustellen, ohne sicherzustellen, dass dann auch diese Ortstafeln aufgestellt werden.

Wenn ich die Presseaussendungen lese, in denen steht, die können in Wien beschlie­ßen, was sie wollen, dann sehe ich, dass das genau der Gedanke dieses Mannes ist: zwar so zu tun, als wolle er einen Konsens herstellen, aber dann ohnehin zu machen, was er will! Deshalb will man keine Rechtsumsetzungsklausel. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn man eine Verfassungsbestimmung will, dann muss man das auch ernsthaft um­setzen können. Eine Verfassungsbestimmung bedeutet, dass die Mehrheit über die Minderheit bestimmt, weil zwei Drittel Mehrheit auch die Minderheit sozusagen mitneh­men muss. Daher muss man vorsichtiger damit umgehen. Man hat ja eine Verpflich­tung aus dem völkerrechtlich garantierten Staatsvertrag, der in unsere Verfassung ein­geflossen ist. Die Mehrheit muss sich ihrer Verpflichtung der Minderheit gegenüber be­wusst sein, sodass mit dieser Minderheit, wenn man schon das Recht aus dem Staats­vertrag einschränkt, zumindest ein Konsens hergestellt werden muss. (Abg. Dr. Baum­gartner-Gabitzer: Das wollen wir ja!) Dieser Konsens ist derzeit nicht gegeben, weil momentan weder der Rat der Kärntner Slowenen noch der Zentralverband diesen Kon­sens bestätigen.

Wenn man die Rechte der Minderheiten einschränkt – und das passiert mit diesem Gesetz –, dann muss wohl ein kleinster gemeinsamer Nenner mit den Betroffenen ge­funden werden. – Das ist derzeit jedoch nicht der Fall. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Konsens ist deswegen gescheitert, weil man – und das muss man der Regie­rung und auch der ÖVP vorwerfen – von der ursprünglichen Konsenslösung abgewi­chen ist (Abg. Scheibner: Stimmt nicht!), und zwar deswegen – und da wird die Be­gleitmusik wieder interessant –, weil in Kärnten eine Regelung geschaffen beziehungs­weise ein Regierungsbeschluss gefällt wurde, in dem man gesagt hat, es muss von der Zustimmung des Landes und von der Gemeinde abhängig gemacht werden, ob zusätz­liche Ortstafeln über diesen Kompromiss, der jetzt gefunden wurde, aufgestellt werden können. (Abg. Scheibner: Etwas Falsches wird nicht wahrer, wenn man es auch noch so oft wiederholt!)

Wenn ich als Minderheitenvertreter sehe, dass das in den Kompromiss einfließt, dass man vom Anhörungsrecht abrückt hin zum Berücksichtigungsrecht, dann weiß ich, dass das Veto de facto kommt. Dann ist jedes Vertrauen gebrochen, und ich sehe di­rekt ein, warum da jetzt kein Konsens mehr besteht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann einge­brachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch, Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkennt­nisse des Verfassungsgerichtshofes ist hinreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch, Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtsho­fes

 


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