wiederherzustellen, ohne sicherzustellen, dass dann auch diese Ortstafeln aufgestellt werden.
Wenn ich die Presseaussendungen lese, in denen steht, die können in Wien beschließen, was sie wollen, dann sehe ich, dass das genau der Gedanke dieses Mannes ist: zwar so zu tun, als wolle er einen Konsens herstellen, aber dann ohnehin zu machen, was er will! Deshalb will man keine Rechtsumsetzungsklausel. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn man eine Verfassungsbestimmung will, dann muss man das auch ernsthaft umsetzen können. Eine Verfassungsbestimmung bedeutet, dass die Mehrheit über die Minderheit bestimmt, weil zwei Drittel Mehrheit auch die Minderheit sozusagen mitnehmen muss. Daher muss man vorsichtiger damit umgehen. Man hat ja eine Verpflichtung aus dem völkerrechtlich garantierten Staatsvertrag, der in unsere Verfassung eingeflossen ist. Die Mehrheit muss sich ihrer Verpflichtung der Minderheit gegenüber bewusst sein, sodass mit dieser Minderheit, wenn man schon das Recht aus dem Staatsvertrag einschränkt, zumindest ein Konsens hergestellt werden muss. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das wollen wir ja!) Dieser Konsens ist derzeit nicht gegeben, weil momentan weder der Rat der Kärntner Slowenen noch der Zentralverband diesen Konsens bestätigen.
Wenn man die Rechte der Minderheiten einschränkt – und das passiert mit diesem Gesetz –, dann muss wohl ein kleinster gemeinsamer Nenner mit den Betroffenen gefunden werden. – Das ist derzeit jedoch nicht der Fall. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Konsens ist deswegen gescheitert, weil man –
und das muss man der Regierung und auch der ÖVP
vorwerfen – von der ursprünglichen Konsenslösung abgewichen
ist (Abg. Scheibner: Stimmt nicht!), und zwar deswegen – und
da wird die Begleitmusik wieder interessant –, weil in
Kärnten eine Regelung geschaffen beziehungsweise ein
Regierungsbeschluss gefällt wurde, in dem man gesagt hat, es muss von der
Zustimmung des Landes und von der Gemeinde abhängig gemacht werden, ob
zusätzliche Ortstafeln über diesen Kompromiss, der jetzt
gefunden wurde, aufgestellt werden können. (Abg. Scheibner: Etwas
Falsches wird nicht wahrer, wenn man es auch noch so oft wiederholt!)
Wenn ich als Minderheitenvertreter sehe, dass das in den Kompromiss einfließt, dass man vom Anhörungsrecht abrückt hin zum Berücksichtigungsrecht, dann weiß ich, dass das Veto de facto kommt. Dann ist jedes Vertrauen gebrochen, und ich sehe direkt ein, warum da jetzt kein Konsens mehr besteht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
16.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch, Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch,
Mag. Trunk, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes