Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 164

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Werfen Sie uns also nicht vor, dass wir nur die Rechte und das Geld wollen! Die Pflich­ten füreinander haben Lesben und Schwule schon lange, und so machen sie es auch, wie das eben in Partnerschaften so ist. Nur die Rechte – weit davon entfernt!

Ich kann nur damit schließen, dass ich mich den Worten meines Kollegen Öllinger an­schließe: Die ÖVP ist einfach nicht bereit, das wahrzunehmen, was in der österreichi­schen Bevölkerung Realität ist: dass es andere Familienformen als die Ehe gibt ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ja keine Familie! Das ist ...!) – Das sind auch Familien, Frau Kollegin Partik-Pablé, und in Österreich leben Hunderte von Kindern in Familien mit zwei Vätern oder zwei Müttern! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber das ist keine Familie, wenn zwei Männer zusammenleben!) Das kommt vor, auch wenn Sie das nicht wahr­haben wollen! Und die Rechte für diese Kinder sollten Sie endlich einmal wahrnehmen und ernst nehmen.

Ich weiß, dass Sie das nicht vorhaben, deswegen ist es auch notwendig, dass diese Regierung abgewählt wird. Die österreichische Bevölkerung ist weiter als Sie, und das wird sie Ihnen hoffentlich bei der kommenden Wahl auch ausrichten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mittermüller. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.14.12

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Die beiden Ministerinnen! Hohes Haus! Der Einspruch des Bundesrates zum Sozialrechts-Änderungsgesetz mit der Begründung der Diskriminierung im Bereich der Mitversicherung von Lebenspartnern kann von uns nicht nachvollzogen werden, weil dieses Argument nicht stimmt. Ganz im Gegenteil: Mit der vorliegenden Fassung des zu beschließenden Gesetzes entsprechen wir vollinhaltlich den Intentionen des Verfas­sungsgerichtshofes und beweisen die Familienfreundlichkeit dieser Bundesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Öllinger: Jetzt reicht es aber! Jetzt reicht es wirklich!)

Durch die Herausnahme des Begriffes „andersgeschlechtliche“ ist die geforderte Gleichstellung erfüllt – so ist es, Herr Kollege Öllinger –, und dass die Mitversicherung des Lebensgefährten auf Leistungen abgestellt ist, nämlich auf jene der Kindererzie­hung, ist richtig und gerechtfertigt.

Unsere Kinder und eine gute Kinderbetreuung sind heute mehr denn je ein wichtiges Anliegen. Dass hier von dieser Bundesregierung viel getan wurde, kann nicht in Ab­rede gestellt werden, vor allem im Sinne der Familien. Das Kinderbetreuungsgeld ist nicht das einzige Zeichen dafür. Auch dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt, um opti­male Voraussetzungen für Eltern zu schaffen, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. (Abg. Öllinger: „Optimale Voraussetzungen“?) – Selbstverständlich, Herr Kollege Öllin­ger! (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Bezüglich der Kritik aus den Reihen der Opposition, dass die Ehe gegenüber der Le­bensgemeinschaft besser gestellt wird, muss man wohl eines klar anmerken: In der Ehe gibt es, im Gegensatz zur Lebensgemeinschaft, für die Partner Rechte und Pflich­ten wie zum Beispiel die Unterhaltspflicht. Daher ist es schon richtig, dass wir die Ehe als verbindliche Partnerschaft, in der Menschen Pflichten gegenüber ihrem Partner ein­gehen, fördern und unterstützen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jede Menge!)

Wichtig sind uns aber vor allem die Familienleistungen. Abschließend daher ein klares Ja zur Mitversicherung für partnerschaftliche Familienleistungen in Kinderbetreuung


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