Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.26
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Sozialdebatte kann ohne weiteres kontroversiell geführt werden. (Abg. Dr. Puswald: Das muss sie auch!) Und muss das auch, okay.
Ich habe mit Interesse diese Debatte verfolgt. Wir haben von Ihnen sehr oft gute Wünsche für die nächste Wahl mitgeteilt bekommen. Dieser nächsten Wahl sehen wir nicht gelassen, sondern sehr, sehr sachlich entgegen, denn wir haben in diesen Jahren gute Arbeit geleistet. Wissen Sie, Politik besteht nicht nur darin, an die nächste Wahl zu denken, sondern auch darin, in die Zukunft zu denken. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb war die Pensionsreform, wie wir sie gemacht haben, richtig. In der Zwischenzeit hat es auch viele Mitteilungen diesbezüglich gegeben, die besagen, dass Österreich hier wie in vielen anderen Dingen beispielhaft ist.
Wenn der Bundesrat die Schwerarbeiterregelung beeinsprucht, dann ist das das gute Recht des Bundesrates, keine Frage, wenn es aber dieselbe Fraktion macht, die in einem Bundesland, nämlich Salzburg, wie wir gehört haben, Gleiches macht und dort für gut erachtet, es aber, wenn es auf Bundesebene geschieht, ablehnt, dann weiß ich nicht, wie es um Ihre internen Beziehungen steht, dann weiß ich auch nicht, wie Ihre Ausrichtung in der Sozialpolitik ist. Das kommt mir genauso vor wie bei der Ortstafeldiskussion. Hier sagt man nein, und in Kärnten sagt man: Wenn diese Regelung nur schon kommen würde! Sie müssen einmal schauen, wie Sie in Ihrer eigenen Partei eine Linie finden. Es wäre für die gesamte Sache wirklich gut.
Jedenfalls werden wir diesen Einspruch als solchen nicht zur Kenntnis nehmen, sondern werden darauf beharren.
Punkt 2: Es geht um die Mitversicherung. – Meine
Damen und Herren! Sie sind die, die immer erzählen, wie schlimm die
Sozialpolitik in Österreich ist. Wir haben im Jahr 2001 die beitragsfreie
Mitversicherung der Ehegatten aufgehoben, und das mit gutem Grund, weil wir
glaubten, dass man hier eine Korrektur braucht. Es gab allerdings die
Möglichkeit der Satzungsbestimmung. Von der haben ein paar
Sozialversicherungen Gebrauch gemacht, aber es war ganz klar festgeschrieben,
dass die Eigenfinanzierbarkeit eine Satzungsbestimmung ermöglichen
muss. Das war aber nicht das Thema. Das Thema war, dass eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde
und der VfGH diese Möglichkeit einer Satzungsbestimmung aufgehoben hat.
Nun gibt es die neue Regelung, die wir in zweiter Lesung wohl überlegt
hier vorgetragen, diskutiert und dann auch beschlossen haben.
Es gibt die
beitragsfreie Mitversicherung für EhepartnerInnen und
haushaltsführende HausgenossInnen – auch gleichgeschlechtlich,
Frau Kollegin Lunacek – mit den oben angeführten
Betreuungspflichten. Darunter verstehen wir Kindererziehung und darunter
verstehen wir Angehörigenpflege ab Pflegestufe 4. Eine sehr korrekte
Sache, und dabei wird es auch bleiben, weil wir uns diese Dinge wohl
überlegt haben.
Für Ehepaare
ohne die oben genannten Betreuungspflichten gibt es die Möglichkeit eines
Zusatzbeitrages, das heißt einer ermäßigten Beitragsleistung,
und für Lebensgemeinschaften eben nicht. Das ist unsere
Wertausrichtung, das ist unser Standpunkt, zu dem stehen wir, und den werden
wir auch heute wieder bejahen.