Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 168

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.26.42

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Sozialdebatte kann ohne weiteres kontroversiell geführt werden. (Abg. Dr. Puswald: Das muss sie auch!) Und muss das auch, okay.

Ich habe mit Interesse diese Debatte verfolgt. Wir haben von Ihnen sehr oft gute Wün­sche für die nächste Wahl mitgeteilt bekommen. Dieser nächsten Wahl sehen wir nicht gelassen, sondern sehr, sehr sachlich entgegen, denn wir haben in diesen Jahren gute Arbeit geleistet. Wissen Sie, Politik besteht nicht nur darin, an die nächste Wahl zu denken, sondern auch darin, in die Zukunft zu denken. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb war die Pensionsreform, wie wir sie gemacht haben, richtig. In der Zwischen­zeit hat es auch viele Mitteilungen diesbezüglich gegeben, die besagen, dass Öster­reich hier wie in vielen anderen Dingen beispielhaft ist.

Wenn der Bundesrat die Schwerarbeiterregelung beeinsprucht, dann ist das das gute Recht des Bundesrates, keine Frage, wenn es aber dieselbe Fraktion macht, die in einem Bundesland, nämlich Salzburg, wie wir gehört haben, Gleiches macht und dort für gut erachtet, es aber, wenn es auf Bundesebene geschieht, ablehnt, dann weiß ich nicht, wie es um Ihre internen Beziehungen steht, dann weiß ich auch nicht, wie Ihre Ausrichtung in der Sozialpolitik ist. Das kommt mir genauso vor wie bei der Ortstafel­diskussion. Hier sagt man nein, und in Kärnten sagt man: Wenn diese Regelung nur schon kommen würde! Sie müssen einmal schauen, wie Sie in Ihrer eigenen Partei eine Linie finden. Es wäre für die gesamte Sache wirklich gut.

Jedenfalls werden wir diesen Einspruch als solchen nicht zur Kenntnis nehmen, son­dern werden darauf beharren.

Punkt 2: Es geht um die Mitversicherung. – Meine Damen und Herren! Sie sind die, die immer erzählen, wie schlimm die Sozialpolitik in Österreich ist. Wir haben im Jahr 2001 die beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten aufgehoben, und das mit gutem Grund, weil wir glaubten, dass man hier eine Korrektur braucht. Es gab allerdings die Möglichkeit der Satzungsbestimmung. Von der haben ein paar Sozialversicherungen Gebrauch gemacht, aber es war ganz klar festgeschrieben, dass die Eigenfinanzierbar­keit eine Satzungsbestimmung ermöglichen muss. Das war aber nicht das Thema. Das Thema war, dass eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde und der VfGH diese Möglichkeit einer Satzungsbestimmung aufgehoben hat. Nun gibt es die neue Regelung, die wir in zweiter Lesung wohl überlegt hier vorgetragen, diskutiert und dann auch beschlossen haben.

Es gibt die beitragsfreie Mitversicherung für EhepartnerInnen und haushaltsführende HausgenossInnen – auch gleichgeschlechtlich, Frau Kollegin Lunacek – mit den oben angeführten Betreuungspflichten. Darunter verstehen wir Kindererziehung und darunter verstehen wir Angehörigenpflege ab Pflegestufe 4. Eine sehr korrekte Sache, und da­bei wird es auch bleiben, weil wir uns diese Dinge wohl überlegt haben.

Für Ehepaare ohne die oben genannten Betreuungspflichten gibt es die Möglichkeit eines Zusatzbeitrages, das heißt einer ermäßigten Beitragsleistung, und für Lebensge­meinschaften eben nicht. Das ist unsere Wertausrichtung, das ist unser Standpunkt, zu dem stehen wir, und den werden wir auch heute wieder bejahen.

 


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