Ich glaube, das sollte es auch sein: Dieses Gesetz ist ein Signal an potentielle Abenteurer, vorsichtig zu sein und mehr Selbstverantwortung zu übernehmen. In diesem Sinne ist das, glaube ich, eine taugliche Lösung. Und ich meine, man sollte nicht nur dann, wenn gerade ein Anlassfall in der Öffentlichkeit groß diskutiert wird, für eine Lösung sein, sondern auch dann, wenn sie umgesetzt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.).
19.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses in 1601 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrats vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992) geändert wird, zu wiederholen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Bericht des
Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage
(1438 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung des
österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen
(1602 d.B.)
9. Punkt
Bericht des
Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage
(1442 d.B.): Änderung des Übereinkommens über den
physischen Schutz von Kernmaterial (1603 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Außenpolitischen
Ausschusses über die Regierungsvorlage (1443 d.B.): Abkommen zwischen
der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik
Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der
Bildung und der Wissenschaft (1604 d.B.)
11. Punkt
Bericht des
Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage
(1444 d.B.): Übereinkommen über den Schutz und die
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (1605 d.B.)