Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 185

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19.26.22

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu einigen der zur Verhandlung ste­henden Tagesordnungspunkte etwas sagen – und dann länger zur Frage Streumuni­tion und Streubomben.

Der erste Punkt, zu dem ich Stellung nehmen möchte, ist die Erklärung über die Zu­rückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 11 der Konvention zur Beseiti­gung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW – hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen.

Die Zustimmung unsererseits dazu geht nicht in die Richtung, dass wir nicht meinen würden, dass es, was Nachtarbeit betrifft, sehr wohl noch verstärkte Schutzmaßnah­men und Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem für Frauen, die in der Nacht arbeiten, geben sollte. Der Hintergrund ist der, dass auch die Mitarbeiterin­nen/Mitarbeiter der CEDAW-Konvention Österreich ersucht haben, hier eine Rechtsbe­reinigung und eine Angleichung an das EU-Recht vorzunehmen, und deshalb stimmen wir diesem Punkt zu, auch wenn uns ganz klar ist – ich möchte das hier noch einmal betonen –, dass gerade, was Nachtarbeit betrifft, nach wie vor verstärkte Schutzmaß­nahmen notwendig sind, um die Situation von Frauen, aber auch von Männern, die in der Nacht arbeiten, zu verbessern. Dafür treten wir ein. (Beifall bei den Grünen.)

Zu den Punkten, welche die Kultur betreffen, wird mein Kollege Wolfgang Zinggl spre­chen. Zu allen anderen Punkten gibt es unsererseits Zustimmung – mit Ausnahme des letzten Punktes, nämlich des Berichtes des Außenpolitischen Ausschusses über unse­ren Antrag betreffend das Verbot von Streubomben und Streumunition. Dazu hat Kol­lege Posch schon einige Anmerkungen gemacht.

Ich möchte noch einiges dem hinzufügen, was gestern bei der von Grünen und SPÖ veranstalteten Enquete von zahlreichen Experten und Expertinnen gesagt wurde. Mich hat das gestern beeindruckt. Ich hatte zwar davor schon genügend Informationen, um hinter dem Antrag, den wir gestellt haben, zu stehen, aber die Berichte von Expertin­nen und Experten vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, von Handicap In­ternational, von der Cluster Munition Coalition, also der Kaolition gegen Streubom­ben und Streumunition haben mich und auch, wie ich glaube, die Vertreterin des Außenministeriums, Frau Gesandte Auer, als auch den Vertreter des Verteidigungs­ministeriums, Herrn Oberst Monsberger, sehr wohl beeindruckt. Ich hoffe, dass, wenn schon die Regierungsfraktionen nicht unserem umfassenden Antrag zustimmen, diese Veranstaltung von gestern doch ein Ereignis war, das in dieser Frage in Zukunft einen weiteren Schritt möglich macht.

Ich möchte nun auf die zwei Punkte eingehen, zu denen es von den Regierungsfraktio­nen keinen Zustimmung gibt. Der eine ist ein unilaterales Moratorium, wo wir meinen, dass Österreich ein solches aussprechen sollte, nämlich dass wir diese Munition weder produzieren – das tun wir ohnehin nicht –, aber auch weder verwenden noch lagern wollen.

Das ist der Punkt, wo das Landesverteidigungsministerium und das Bundesheer sa­gen: Nein, ein derartiges Moratorium wollen wir nicht, denn wir haben eine bestimmte Art von Streumunition lagernd! Die M 85haben wir lagernd, und die möchten wir, wenn wir sie irgendwo einmal bei Auslandseinsätzen brauchen, auch verwenden können!

Bisher hat – das hat der Oberst vom Verteidigungsministeriums zugegeben – diese Munition noch nie jemand verwendet. Also die wurde irgendwann einmal angekauft, in der Hoffnung, dass es möglicherweise auch einmal obere Petersberg-Einsätze, also friedensschaffende Einsätze gibt und dass man sie dann auch verwenden kann.

 


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