Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit samt Erklärung der Republik Österreich in 1462 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig der Fall und damit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine in 1463 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 1608 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1608 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Diese Entschließung ist mit Mehrheit angenommen. (E 202.)
Bericht des Justizausschusses über den
Antrag 836/A der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé,
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz
(Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG)
(1615 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz. Es ist dies eine EU-Richtlinienumsetzung, und zwar geht es dabei darum, dass es, wenn es zu grenzüberschreitenden Verletzungen des Konsumentenschutzes gekommen ist, ausländischen Behörden möglich sein muss, einen Ansprechspartner oder einen auf Grund der gesetzlichen Regelung bekannten Ansprechspartner zu haben. (Abg. Mag. Wurm: Ansprechpartner!) – Ansprechpartner, danke, Frau Kollegin Wurm, Sie haben natürlich Recht.
In Österreich ist ja der Konsumentenschutz kompetenzmäßig auf mehrere Ministerien verteilt: die Legistik im Justizressort, überwiegend im Sozialressort der Konsumentenschutz im eigentlichen Sinne, die Lebensmittel im Landwirtschaftsministerium und im Wirtschaftsministerium die Bundeswettbewerbsbehörde.