aus den Augen zu verlieren. Die Aufgabe ist hart, sie ist eine schwierige, und ich glaube, sie brauchen unsere gemeinsame Hilfe. Der Justizbereich ist nicht dazu geeignet, hier parteipolitische Diskussionen zu führen. Dazu, meine geschätzten Damen und Herren, lade ich Sie alle sehr herzlich ein. (Beifall bei der SPÖ.)
21.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
21.38
Abgeordneter Anton Doppler
(ÖVP): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Hohes Haus! Ich
möchte eingangs auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Wurm Bezug nehmen. Ich denke, es ist sicher nicht in Ordnung,
wenn man hier im Rahmen eines Redebeitrages eine Pauschalverurteilung der
Tourismusbranche und der Unterhaltungsbranche von sich gibt. Ich glaube, es ist
notwendig, wenn wirklich Fakten auf dem Tisch liegen, dass man das Problem konkret
bekämpft, aber eine Pauschalverurteilung ist jedenfalls abzulehnen.
Wir wissen, dass
Menschenhandel die drittgrößte Einnahmequelle der internationalen
kriminellen Netze darstellt. Alle europäischen Staaten sind davon
betroffen, entweder als Ursprungsland oder als Zielland. Daher sind alle
gefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, und
nicht nur zur Bekämpfung, sondern auch zur Prävention, umzusetzen.
Die Bedeutung des
Übereinkommens liegt darin, dass Menschenhandel ausdrücklich als
Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wird. Eine wirksame Bekämpfung ist
nur durch die Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit und durch internationale
Harmonisierung möglich. Es ist notwendig, dass den Opfern dabei ein
besonderer Schutz garantiert wird.
Mit diesem
Übereinkommen wird der erfolgreiche Weg der österreichischen Bundesregierung
fortgesetzt, welcher zum Ziel hat, jede Art der Kriminalität zu
bekämpfen und das Sicherheitsgefühl zu verbessern und zu
verstärken. Österreich hatte diesem Thema nicht nur während
der EU-Präsidentschaft hohe Priorität eingeräumt, es war auch
bereits vorher ein großes Anliegen, und es wird in diesem Bereich auch
weiterhin konsequente Maßnahmen geben.
Österreich hat das Übereinkommen bereits am ersten Tag unterschrieben und tritt mit der heutigen Beschlussfassung als zweiter Staat dem Übereinkommen bei. Neben diesem Übereinkommen werden auch die zuständigen Minister ersucht, die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels fortzusetzen. Am Ende des Jahres soll es einen Bericht geben, welcher über die in Aussicht genommenen Maßnahmen und über die durchgeführten Aufklärungen informiert.
Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
21.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort gemeldet. (Abg. Scheibner: Das auch noch!)
21.40
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Abgeordneter Doppler hat behauptet, dass ich sämtliche Tourismusbetriebe pauschal verdächtigt oder diffamiert hätte, dass sie illegale Bordelle betreiben. – Das ist nicht der Fall!