Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 225

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man ohne einen einzigen Satz an inhaltlicher Diskussion ganz einfach heute einen Be­harrungsbeschluss fassen will: aus, schmecks!

Ich sage euch, die betroffene Kollegenschaft wird sich mit Sicherheit ihren Teil denken, und es wäre nicht notwendig gewesen. Es wäre wirklich nicht notwendig gewesen. Jene öffentlich Bediensteten, um die es hier geht – und es geht nicht nur um die Exe­kutive –, leisten einen hervorragenden Dienst für uns alle. Wir sollten daher über alle Parteigrenzen hinweg bei solch einem Kapitel nicht anstehen, uns gemeinsam bei den öffentlich Bediensteten unserer Republik auch einmal zu bedanken, und sie nicht im­mer nur zum Spielball der Politik machen und als Kostenfaktor sehen. (Abg. Murauer: Mach es kurz!)

Ich bedanke mich namens meiner Fraktion und auch persönlich (Abg. Murauer: Mach es kurz!), auch wenn du es nicht hören willst! Und aus inhaltlichen Gründen stimmen wir ganz einfach dagegen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

21.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neuge­bauer. – Bitte.

 


21.56.44

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Kolleginnen! Herr Prä­sident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Mein lieber Kollege Otto Pendl, ich glaube, es ist nicht die Zeit, dass du als gestandener Gewerkschafter hier weinerliche Töne anschlägst. Wir haben schon ein arbeitsteiliges Verfahren entwickelt: Du be­dankst dich – und wir machen die Arbeit. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Also so in etwa kann man die Dinge schon lassen.

Wir wissen, was wir an der Exekutive haben, und wir wissen auch genau, warum und mit welchen schwierigen Verhandlungsergebnissen wir sie auch in eine Schwerarbei­terregelung hineingebracht haben. Wenn ich mir die Begründung der Ablehnung durch den Bundesrat vergegenwärtige, dann sind es die 20 Jahre, die du angesprochen hast. Du weißt aber ganz genau, dass die EDV-mäßige Erfassung und Unterstützung, die EDV-mäßige Begleitung der Berufsverläufe erst Ende der siebziger Jahre begonnen hat. In welche rechtlichen Dilemmas wir hineinkommen, wenn es darum geht, Zeiten vorher gerecht zu bewerten, möchte ich auch für einen hoch qualifizierten Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, hintangestellt lassen. Was wir dann für Probleme haben, steht auf einem anderen Blatt. Das war eigentlich außer Streit gestellt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Ablehnung in der Begründung des Bundesrates beschäftigt sich mit der Sorge, dass die Länder nicht Gleichartiges übernehmen. – Also dieses Segment ist ja vergleichsweise, um es auf Wienerisch auszudrücken, ein Lapperl gegen das, was die Länder sonst noch übernehmen könnten. Und da weißt du ganz genau, dass da jeder seine eigenen Perspektiven hat. Das haben sich die Länder mit dem Finanzminister im Wege des Finanzausgleichs auch entsprechend auszuhan­deln.

Ich denke, nichts zu tun ist die eine Variante. Die Dinge auf die Schiene zu stellen (Abg. Öllinger: Aber ja nicht aufs Abstellgleis, bitte!), sie zu entwickeln, wie es auch Frau Bundesministerin Haubner heute beim Tagesordnungspunkt 5 und 6 dargestellt hat, ist die zweite Variante. Und ich denke, dass wir das auf die Praxistauglichkeit prü­fen und damit auch eine entsprechende ordentliche Perspektive für die schwer arbei­tenden Menschen erreicht haben.

Ich bitte um Zustimmung, damit das Gesetz in der ursprünglichen Fassung auch Wirk­samkeit erlangen kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitli­chen – BZÖ.)

21.59

 


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