Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 228

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müht, und genauso hat sich auch das Bundeskanzleramt bemüht, die einen oder ande­ren Härten zu verhindern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, was insgesamt die Pensionsharmonisierung betrifft und was auch die Frage betrifft, wie die Länder damit umgehen, ist – das wissen wir alle – Wien ein ganz leuchtendes Beispiel dafür, wie man privilegiert umgeht. Und ich denke mir, wenn man weiß, dass die Länder 138 Millionen € für Beamtenpensionen ausgeben, dann ist es unsere Aufgabe, dass wir diese Beamtenpensionen auch sichern für die Zukunft, nämlich für unsere Kinder und auch Enkel. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Kollege Langreiter: Oje, oje, oje!)

22.05


Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. Auch er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


22.05.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon unter dem Tagesordnungspunkt 6 über die Schwerarbeiterregelung gesprochen. Sie ist eine schwierige Materie, weil es keine allgemein gültige Definition gibt. Man musste sich an das Nachtschwerarbeitsgesetz anlehnen, und auch die Erkenntnisse der Arbeitsmedi­zin und der Berufskunde wurden einbezogen.

Es ist Neuland, wie es auch schon die Frau Bundesministerin heute Nachmittag gesagt hat, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch international. Darum ist es auch wichtig, dass eine Expertenkommission, eingerichtet im Bundesministerium, diese Schwerarbeitspensionsregelung regelmäßig evaluieren wird.

Mit diesem Gesetz gibt es nun eine Schwerarbeitspensionsregelung für alle Berufs­gruppen, und es ist wichtig, dass nun auch der öffentliche Dienst in diese Schwerarbei­terpension einbezogen ist. Demnach fallen alle Beamten künftig dann unter diese Re­gelung, wenn sie in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben. Gleichzeitig muss eine ruhegenussfähige Gesamtdienst­zeit von 42 Jahren nach dem 18. Lebensjahr vorliegen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat frühestens ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine vorzeitige Ruhe­standsversetzung. Ich darf auch feststellen, dass die Schwerarbeiter einen wesentlich geringeren Abschlag als Nichtschwerarbeiter haben, nämlich 1,8 Prozent anstelle von 4,2 Prozent.

Es ist jetzt auch für den öffentlichen Dienst gelungen, auch jene Bereiche mit aufzu­nehmen, die in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld ein hohes Risiko für Leib und Leben haben. Es handelt sich dabei um die Exekutivbeamten beziehungsweise um Kollegen, die für die Landesverteidigung tätig sind.

Ich denke, es ist ein Weg in die richtige Richtung, und auf dieser legislativen Grundlage werden wir die Schwerarbeitspension in den nächsten Jahren weiterentwickeln kön­nen. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Scheibner.)

22.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses in 1581 der Beilagen.

 


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