Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 229

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Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz und das Gehaltsgesetz geändert werden, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 der Bundesverfassung seinen ur­sprünglichen Beschluss wiederholt.

22.09.3320. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 841/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (1582 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommen wir zum 20. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Cap. Seine Wunschrede­zeit ist 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 42 Minuten. – Bitte.

 


22.10.10

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sind jetzt bei dem berühmten 20. Tagesordnungspunkt (Ruf bei der ÖVP: Und keiner da!), dessent­wegen wir heute eine Einwendungsdebatte durchgeführt haben.

Ich finde es nach wie vor schade, dass dieser Punkt nicht früher behandelt wurde. Was ich weiters bedauere, ist, dass die vielen medienpolitisch versierten Abgeordneten des BZÖ außer Abgeordnetem Scheuch nicht anwesend sind, der natürlich diesen Tages­ordnungspunkt nicht auslassen wollte. (Abg. Wattaul: Ich! – Abg. Lackner: Wo sind denn Ihre Leute?) Aber es ist jedenfalls schon so, dass es sich der ORF verdient hätte, zu einer etwas besseren Zeit und als früherer Tagesordnungspunkt behandelt zu wer­den.

Dafür ist aber der anerkannte Medienpolitiker der Regierung, Herr Staatssekretär Mol­terer, da (Rufe bei der ÖVP: Morak! – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), und es wäre einmal ganz interessant – ein Applaus hat sich gefunden –, darüber nicht nur in Bezug auf den ORF, sondern generell zu diskutieren, welche medienpolitischen Visionen die­se Regierung eigentlich hat, außer Einfluss auszuüben auf Printmedien und auf elekt­ronische Medien und außer Medien bloß als machtpolitischen Faktor zu sehen, um eben Meinung zu beeinflussen oder Meinung zu machen.

Das scheint mir aber ein bisschen zu wenig zu sein – oder bei Weitem zu wenig zu sein –, und daher wäre einmal so eine Grundsatzdebatte von größter Bedeutung. Auch eine Diskussion über die Frage öffentlich-rechtlicher Rundfunk wäre interessant und darüber, welche Rolle er in einer modernen Mediengesellschaft spielen soll – in einer Zeit, in der es kein Empfangsmonopol und kein Sendungsmonopol mehr gibt, in der wir aber alle daran interessiert sind, dass der ORF als eine Art kulturelles Identitätsele-


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