dazu. Wir vertreten
sie, und wir stimmen auch gemäß der Überzeugung ab, zu der wir
gelangt sind. Deswegen müssen Sie auch verstehen, dass die ÖVP dieses
Bedürfnis nach geheimer Wahl nicht nachvollziehen kann, und wir sind der
festen Überzeugung, dass wir für den ORF, der die wichtigste
Medieninstitution des Landes ist, auch ganz genau solche Stiftungsräte
wollen und solche Stiftungsräte brauchen, die sich Gedanken
darüber machen, wen sie wählen, und danach hinausgehen und das
argumentieren, wen sie gewählt haben, und auch wirklich dazu stehen.
Das ist die Zurechenbarkeit der Verantwortung, die für den ORF wie in
einem Aufsichtsrat in einem Unternehmen einfach zwingend nötig ist.
Herr Dr. Van
der Bellen, wenn Ihr Stiftungsrat in einem gewissen beruflichen Naheverhältnis
zum ORF offensichtlich ähnliche Probleme hat, nämlich zu seinem
eigenen Abstimmungsverhalten zu stehen, dann sollten Sie das hinterfragen.
Ist das der Stiftungsrat, den Sie wollen?
Bei unseren Stiftungsräten gehe ich davon aus, dass sie, ob sie nun mit uns einer Meinung sind oder nicht, die richtige Entscheidung treffen, dazu stehen und sie durchargumentieren können. Das brauchen wir. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Dr. Cap: Braun! – Rufe: Braun bei der SPÖ!)
23.03
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einer ganzen Serie von Abstimmungen, und ich bitte daher um gewisse Aufmerksamkeit.
Wir kommen vorerst zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1582 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung
auszudrücken. – Der Bericht wird mit Mehrheit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zur Abstimmung über sieben Fristsetzungsanträge, die ich in der Reihenfolge ihrer Bekanntgabe abstimmen lasse.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Molterer und Scheibner, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 6. Juli 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 (GRÄG 2006) eine Frist bis 13. Juli 2006 zu setzen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. –
Das Zeichen wird mit Mehrheit erteilt. Angenommen.
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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Molterer und Scheibner, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 6. Juli 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines