Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 22

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Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Während Ihrer Regierungszeit sind die Abgänge in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht nur abgebaut worden, sondern im Jahr 2005 wurde ein beachtlicher Überschuss – Sie haben schon darüber referiert – von 22 Millionen € erreicht. Das war eine gewaltige Leistung – Anerkennung! (Rufe bei der SPÖ: Frage! Frage!)

Zur Frage: Gab es für die gesetzliche Krankenversicherung neben den von Ihnen schon ausgeführten Zuführungen neue Geldmittel oder ökonomische Prozesse im Medikamentenbereich, und halten Sie den Verteilungsmechanismus im ASVG-Aus­gleichsfonds für ausreichend solidarisch?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeord­neter Donabauer, ich habe das, was die zusätzlichen Mittel anlangt, schon ausführlich referiert.

Der Ausgleichsfonds der Sozialversicherung musste auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, wie Sie wissen, neu geregelt werden, weil die bundes­weiten Krankenkassen wegen mangelnder Vergleichbarkeit aus diesem Ausgleichs­fonds herausgenommen wurden. Der Hauptverband hat sich jetzt auf eine neue Rege­lung geeinigt, der alle neun Gebietskrankenkassen auch zustimmen konnten. Weiterhin werden in diesen Ausgleichstopf je 2 Prozent der Gesamteinnahmen von den Kranken­kassen einbezahlt, und die Beitragseinnahmen werden verteilt auf jene Krankenkas­sen, die Abgänge zu verzeichnen haben, wobei hier einige Kriterien angeführt sind.

Erstens: Der Betrieb einer allgemeinen Krankenanstalt dotiert mit einem Fixbetrag von 30 Millionen €. – Ich sage, auch das ist ausschließlich Wien, wo das Hanusch-Kran­kenhaus dotiert wird. Die Wiener Gebietskrankenkasse ist nämlich die einzige Sozial­versicherung, die eine Krankenanstalt führt. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, das eventuell auch dem Land zuzueignen.

Zweitens: 45 Prozent für den Strukturausgleich, 45 Prozent für den Liquiditätsausgleich und 10 Prozent zur Deckung eines besonderen Ausgleichsbedarfs. Dabei sollen fol­gende Parameter herangezogen werden: einerseits die Beitragseinnahmen und die Einnahmen aus der Rezeptgebühr abzüglich strukturell bedingter Leistungen, wie zum Beispiel Wahlarztleistungen, dann die Durchschnittskosten nach Alter und Geschlecht sowie für die sehr kostenintensiven Fälle regionale Belastungen und Belastungen aus der Krankenanstaltenfinanzierung. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Walch, bitte.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesmi­nister! Wie viel hätte eine Beitragserhöhung, wie von der SPÖ gefordert, die Beitrags­pflichtigen gekostet?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeord­neter Walch! (Ruf bei den Grünen – in Richtung des Abg. Walch –: Wie viel hat Ihre gekostet?) Die Beitragserhöhung – ich habe es Ihnen schon gesagt – hat den Sozial­versicherungen insgesamt rund 600 Millionen € zusätzliches Geld zugeführt.

Die SPÖ hat einen einzigen sehr konkreten Vorschlag gemacht, nämlich die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf 5 000 €. Eine Steigerung der Höchstbeitragsgrund­lage von derzeit 3 630 € auf 5 000 € würde ein Plus in der gesetzlichen Krankenversi­cherung von 300 Millionen € bringen, in der Pensionsversicherung allerdings ein Plus von 900 Millionen €, wäre aber ein Reichen-Programm auf Kosten der Jungen, denn das würde gleichzeitig auch die Steuerinzidenz, die ja in dieser Gruppe rund 40 Pro-


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