Abgeordneter Karl Donabauer
(ÖVP): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Während Ihrer
Regierungszeit sind die Abgänge in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht nur abgebaut worden, sondern im Jahr 2005 wurde ein beachtlicher
Überschuss – Sie haben schon darüber
referiert – von 22 Millionen € erreicht. Das war
eine gewaltige Leistung – Anerkennung! (Rufe bei der SPÖ: Frage! Frage!)
Zur Frage: Gab es für die gesetzliche Krankenversicherung neben den von Ihnen schon ausgeführten Zuführungen neue Geldmittel oder ökonomische Prozesse im Medikamentenbereich, und halten Sie den Verteilungsmechanismus im ASVG-Ausgleichsfonds für ausreichend solidarisch?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeordneter Donabauer, ich habe das, was die zusätzlichen Mittel anlangt, schon ausführlich referiert.
Der Ausgleichsfonds der Sozialversicherung musste auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, wie Sie wissen, neu geregelt werden, weil die bundesweiten Krankenkassen wegen mangelnder Vergleichbarkeit aus diesem Ausgleichsfonds herausgenommen wurden. Der Hauptverband hat sich jetzt auf eine neue Regelung geeinigt, der alle neun Gebietskrankenkassen auch zustimmen konnten. Weiterhin werden in diesen Ausgleichstopf je 2 Prozent der Gesamteinnahmen von den Krankenkassen einbezahlt, und die Beitragseinnahmen werden verteilt auf jene Krankenkassen, die Abgänge zu verzeichnen haben, wobei hier einige Kriterien angeführt sind.
Erstens: Der Betrieb einer allgemeinen Krankenanstalt dotiert mit einem Fixbetrag von 30 Millionen €. – Ich sage, auch das ist ausschließlich Wien, wo das Hanusch-Krankenhaus dotiert wird. Die Wiener Gebietskrankenkasse ist nämlich die einzige Sozialversicherung, die eine Krankenanstalt führt. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, das eventuell auch dem Land zuzueignen.
Zweitens: 45 Prozent für den Strukturausgleich, 45 Prozent für den Liquiditätsausgleich und 10 Prozent zur Deckung eines besonderen Ausgleichsbedarfs. Dabei sollen folgende Parameter herangezogen werden: einerseits die Beitragseinnahmen und die Einnahmen aus der Rezeptgebühr abzüglich strukturell bedingter Leistungen, wie zum Beispiel Wahlarztleistungen, dann die Durchschnittskosten nach Alter und Geschlecht sowie für die sehr kostenintensiven Fälle regionale Belastungen und Belastungen aus der Krankenanstaltenfinanzierung. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Walch, bitte.
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wie viel hätte eine Beitragserhöhung, wie von der SPÖ gefordert, die Beitragspflichtigen gekostet?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeordneter Walch! (Ruf bei den Grünen – in Richtung des Abg. Walch –: Wie viel hat Ihre gekostet?) Die Beitragserhöhung – ich habe es Ihnen schon gesagt – hat den Sozialversicherungen insgesamt rund 600 Millionen € zusätzliches Geld zugeführt.
Die SPÖ hat einen einzigen sehr konkreten Vorschlag gemacht, nämlich die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf 5 000 €. Eine Steigerung der Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 3 630 € auf 5 000 € würde ein Plus in der gesetzlichen Krankenversicherung von 300 Millionen € bringen, in der Pensionsversicherung allerdings ein Plus von 900 Millionen €, wäre aber ein Reichen-Programm auf Kosten der Jungen, denn das würde gleichzeitig auch die Steuerinzidenz, die ja in dieser Gruppe rund 40 Pro-