Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeordneter Rasinger! Hohes Haus! Wir haben in den letzten dreieinhalb Jahren neben einer großen Gesundheitsreform, die erstmals die gemeinsame Planung und Steuerung des gesamten österreichischen Gesundheitswesens vorsieht, nämlich sowohl des Spitalsbereichs als auch des niedergelassenen Bereichs, sichergestellt, dass die Mittel, die für die Gesundheitsversorgung in Österreich eingesetzt werden, nämlich mehr als 14 Milliarden €, möglichst effizient verplant werden und dass durch die Koordination über eine Bundesgesundheitsagentur und neun Landesgesundheitsplattformen vor allem die Nahtstellen – und ich nenne sie bewusst nicht „Schnittstellen“ – besser geworden sind. Das heißt, dass ein Patient, der aus dem Spital entlassen wird, auch gleich all das mitbekommt, was er braucht, um sich zu Hause entsprechend versorgen zu können. Das ist insbesondere für ältere Menschen, die keine oder nur entfernt lebende Angehörige haben, wichtig.
Wir haben darüber hinaus in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Gesundheitsförderung und auf die Gesundheitsvorsorge gelegt und mit einer Evaluierung und Neugestaltung der Vorsorgeuntersuchung diese nach 30 Jahren auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht. Die Österreicherinnen und Österreicher können jetzt einmal jährlich kostenlos nach den neuesten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft altersspezifisch, geschlechtsspezifisch untersucht werden. Wir wollen damit vor allem die Früherkennung lebensbedrohender Krankheiten vorantreiben.
Wir wollen mit diesem Vorsorge- und Früherkennungsprogramm vor allem bei den Frauen die Brustkrebsrate um 30 Prozent reduzieren. Das sind immerhin 1 500 Todesfälle jährlich, die höchste Zahl an Krebstoten bei Frauen. Wir wollen vor allem die Lungenkrebsrate durch ein umfassendes Nichtraucherschutzpaket reduzieren. Es gibt 3 800 Todesfälle jährlich, davon 3 400, die unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen sind, auch auf das Passivrauchen. Und letztendlich wollen wir vor allem auch die Herzkreislauferkrankungen reduzieren. Da haben wir mit einem Schwerpunkt auf die Frauengesundheit wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft bearbeitet.
Wir haben weiters nach vielen Bemühungen einiger meiner Vorgänger die Gesundheitskarte, die e-card, auf die Reihe gebracht. Das heißt, jeder Österreicher/jede Österreicherin braucht nun keinen Krankenschein mehr beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin zu holen. Man kann mit dieser Gesundheitskarte jederzeit einen Arztbesuch absolvieren, auch im Ausland. Innerhalb der EU ist diese Karte ein Ersatz für den Europakrankenschein, über die europäischen Staaten hinaus gilt die bisherige Regelung.
Wir haben drittens erreicht, dass die Patienten für die Bewilligung eines Arzneimittels nicht mehr in die Krankenkasse fahren müssen, sondern dass diese Bewilligung nunmehr über das ABS, das Arzneimittelbewilligungssystem, elektronisch zwischen dem Arzt und der Sozialversicherung möglich ist. Damit ist auch sichergestellt, dass der Patient sehr rasch diese Bewilligung hat und dass ihm der unnötige Gang zu einem Chefarzt, den er in der Regel gar nicht selbst gesehen hat, sondern wo ihm eine Sekretärin entweder ein Ja oder ein Nein übermittelt hat, erspart bleibt.
Wir haben weiters den Versicherungsschutz erweitert, insbesondere auf die hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, die in die soziale Krankenversicherung aufgenommen wurden, was sehr wichtig für Asylsuchende, für Migrantinnen/Migranten ist. Wir haben die Berufskrankheitenliste erweitert, und wir haben vor allem die Berechnung des Wochengeldes reformiert und wesentlich verbessert. Damit wird auch der Kinderbetreuungsgeldbezug stärker berücksichtigt. Eine Günstigkeitsklausel für Notstandshilfebezieherinnen wurde ebenfalls eingeführt. (Beifall bei der ÖVP.)