Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 27

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Ich würde Sie bitten – und jetzt komme ich zur konkreten Frage –, diese Frage auch zu beantworten und nicht wie bei der ersten Frage zu verschweigen, dass 1,67 Milliar­den € Abgang in der Krankenversicherung bis 2008 prognostiziert sind.

Ich schließe beim Kollegen Grünewald an ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, stellen Sie Ihre Frage?!

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Ich ersuche aber im Vorhinein um eine konkrete Beantwortung der Frage, da diese bisher ausgeblieben ist, nämlich bei den Abgängen in der Krankenversicherung haben Sie uns die 1,67 Milliarden verschwie­gen. (Rufe bei der ÖVP: Frage!)

Meine konkrete Frage ist: Um wie viel Prozent ist die Rezeptgebühr, die bekanntlich nur kranke Menschen zahlen müssen, denn ein Gesunder nimmt üblicherweise kein Medikament, in der Zeit von 2000 bis 2005 beziehungsweise 2006 gestiegen? (Abg. Dr. Jarolim: Die Antwort kommt auf dem ...!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete Silhavy, ich darf darauf verweisen, dass die Rezeptgebühr von dieser Bundesre­gierung absolut nicht erhöht wurde (Abg. Mag. Wurm: Angeglichen!), sondern dass die Rezeptgebühr auf Grund einer Entscheidung aus dem Jahr 1981 unter Bundeskanzler Bruno Kreisky valorisiert wurde (Abg. Marizzi: Der war schuld!) und genauso wie Ihre Mieten oder andere Kosten, die valorisiert sind, jährlich automatisch gestiegen ist.

Diese Bundesregierung und auch die vorhergegangene Regierung Schüssel I haben keinerlei Erhöhung der Rezeptgebühr vorgenommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schieder: Die Frage war nach „wie viel“ und nicht „wer“! Eine klare, einfache Frage! – Bundesministerin Rauch-Kallat: Es ist valorisiert worden, nicht erhöht!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Frage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

171/M

„Können Sie ausschließen, dass es im Bereich der Gesundheitsfinanzierung zu weite­ren Erhöhungen bei den Selbstbehalten kommt?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeord­neter Grünewald! Es hat in dieser Legislaturperiode keine Erhöhungen der Selbstbe­halte gegeben, es hat ausschließlich eine höhere Zuzahlung beim Brillenersatz ge­geben. Sonst sind alle Selbstbehalte, die es im österreichischen Gesundheitswesen gibt, vor dem Jahr 2000 eingeführt worden und gehen nicht auf das Konto der beiden Regierungen Schüssel I und Schüssel II zurück.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass jene Krankenkassen, die Selbstbehalte haben, nämlich jene der Gewerbetreibenden, der Beamten, der Eisenbahner und des Bergbaus, mit diesen Selbstbehalten bei der ärztlichen Leistung durchaus zufrieden sind, die auch dazu führen, dass diese Krankenkassen kostendeckend bilanzieren und geführt wer­den können.

 


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