Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 29

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Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeord­neter Spindelberger! Mein Ministerium beschäftigt sich natürlich mit Fragen der Sucht: sowohl mit legalen als auch illegalen Drogen, insbesondere mit dem Rauchen und Alkohol innerhalb der legalen Drogen und mit Suchtmitteln und Suchtgiften innerhalb der illegalen Drogen.

Auch Spielsucht ist ein Thema. Sie ist ebenso wie Arbeitssucht und andere Arten von Sucht, so zum Beispiel Kaufsucht, zwar nicht substanzgebunden, aber für die Betroffe­nen und vor allem für deren Angehörige existenzbedrohend.

Ich werde alles dazu tun, um Menschen, die in Österreich von Sucht bedroht, von Sucht betroffen sind, Hilfe anzubieten. Wir tun das auch über die psycho-sozialen Dienste, über eine entsprechende Förderung von Selbsthilfegruppen. Ich kann Ihnen daher nur sagen, ich werde das auch in Hinkunft tun.

Was die Änderung des Glücksspielmonopolgesetzes, des Glücksspielgesetzes an­langt, so liegt mir vor allem auch daran, dass der organisierte Sport in Österreich wei­terhin die entsprechenden Mittel hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Auch Raiffeisen sagt nein zum Glücksspiel!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Bundesministerin, ich habe noch eine Frage zur Diskussion um die Selbstbehalte:

Seit wann gibt es in der österreichischen Sozialversicherung Selbstbehalte, und welche Lenkungswirkungen haben sie?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeord­neter Wöginger! Es gibt in der österreichischen Sozialversicherung – historisch ge­wachsen – immer schon Selbstbehalte. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Be­reichen, in Form von Zuzahlungen zu den Medikamenten, wie die Rezeptgebühr. Ich habe es schon angeführt: Die Valorisierung der Rezeptgebühr ist mit 1981 eingeführt worden.

Wir haben einige Krankenversicherungen, bei denen es auch Zuzahlungen zur ärzt­lichen Leistung gibt, wie ich vorhin erwähnt habe, und zwar jene der Beamten, der Eisenbahner und des Bergbaus.

Die Ergebnisse dieser Zuzahlungen der Patienten auch bei der ärztlichen Leistung sind vor allem auch in einer Art Kontrolle gegeben, welche ärztlichen Leistungen tatsächlich durchgeführt wurden. Das heißt, hier hat auch der Patient ein höheres Kostenbewusst­sein für die eigentlichen Kosten.

Wir haben darüber hinaus in dieser Legislaturperiode auch eingeführt, um das Kosten­bewusstsein zu steigern, dass auf den Rechnungszetteln der Apotheken der Original­preis der Medikamente angeführt ist, sodass die Patienten auch sehen, welchen Wert diese Medikamente eigentlich darstellen, für die sie 4,45 € Rezeptgebühr zahlen. (Bei­fall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Rossmann, bitte.

 


Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Bundesminister, können Sie noch einmal ausführen, von wem und wann diese Selbstbehalte eingeführt wur­den? (Abg. Öllinger: Bitte noch ein Mal! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


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