nämlich „Frauen in Handwerk und Technik“, für die Jahre 2006 bis 2008 gestartet, um Frauen und Mädchen für nicht traditionelle Berufe zu motivieren. Und mit dem Projekt „Technik ist weiblich“ sensibilisiert die Fachhochschule fh-campus Wien in der AHS und BHS Jugendliche für Technik und Naturwissenschaften.
Ich habe erst vorige Woche erstmals den Hedy Lamarr-Preis für Frauen in der Nachrichtentechnik verliehen, um hier auch wirklich role models für junge Frauen zu schaffen.
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen im Mentoring
gesetzt, um Frauen den Berufsaufstieg zu erleichtern, in der Zwischenzeit
drei bundesweite Mentoring-Messen abgehalten und auch Cross-Mentoring im
öffentlichen Dienst durchgeführt. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? –
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke
Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Bundesministerin!
Eine der Problematiken der Einkommensschere ist, dass die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in erster Linie auf den Schultern der Frauen lastet. In
Zeiten einer SPÖ-Frauenministerin hat es während des Bezugs des
Karenzgeldes ein Quasiberufsverbot gegeben. Bei Erhalt des
Kinderbetreuungsgeldes kann man jetzt bis zu einer Zuverdienstgrenze
dazuverdienen. Wir sind der Meinung, die Zuverdienstgrenze sollte aufgehoben
werden – und was meinen Sie dazu?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeordnete Achleitner, es ist richtig, dass die Zuverdienstgrenze gegenüber 1999 erheblich angehoben wurde. Sie lag im Jahr 1999 bei 296 € monatlich, und das sehr starr und unflexibel. Hat man in einem Monat mehr verdient, hat man sofort das Karenzgeld verloren.
Die Zuverdienstgrenze ist seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auf 14 600 € angehoben worden, und zwar sehr flexibel gestaltet – vorher waren es 3 552 €! An die SPÖ-Damen gerichtet: Das ist fast vier Mal so viel. Ich weiß, dass das wehtut, aber es ist so.
Wir haben darüber hinaus das Kinderbetreuungsgeld für alle Frauen sichergestellt, das heißt unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes unmittelbar berufstätig waren oder nicht. Das bedeutet, dass viel mehr Frauen als je zuvor das Kinderbetreuungsgeld bekommen, nämlich auch Bäuerinnen, Gewerbetreibende, aber auch Studentinnen und Schülerinnen, die früher von einer finanziellen Leistung ausgeschlossen waren. Darüber hinaus wurde natürlich auch noch das Kinderbetreuungsgeld auf 436 € erhöht.
Es hat sich gezeigt – das hat die zuständige Frau Bundesministerin Haubner ja auch getan –, dass laut Evaluierung des Kindergeldes hier ein Bedarf besteht, Veränderungen vorzunehmen, um gegebenenfalls vor allem auch jenen Frauen, die früher wieder in den Beruf einsteigen wollen, die vor allem auch den Anschluss nicht verlieren wollen, eine flexiblere Lösung anzubieten. Ich glaube, wir werden in der neuen Legislaturperiode darüber diskutieren, wie und in welcher Form dies geschehen kann.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger.
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Ministerin! Frauen verdienen im Gesundheits- und Pflegebereich zum Beispiel ein Viertel dessen, was Männer verdienen – also in einem Bereich, wofür Sie zuständig sind. In untypischen Berufen, zum