Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 31

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nämlich „Frauen in Handwerk und Technik“, für die Jahre 2006 bis 2008 gestartet, um Frauen und Mädchen für nicht traditionelle Berufe zu motivieren. Und mit dem Projekt „Technik ist weiblich“ sensibilisiert die Fachhochschule fh-campus Wien in der AHS und BHS Jugendliche für Technik und Naturwissenschaften.

Ich habe erst vorige Woche erstmals den Hedy Lamarr-Preis für Frauen in der Nach­richtentechnik verliehen, um hier auch wirklich role models für junge Frauen zu schaf­fen.

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen im Mentoring gesetzt, um Frauen den Berufs­aufstieg zu erleichtern, in der Zwischenzeit drei bundesweite Mentoring-Messen abge­halten und auch Cross-Mentoring im öffentlichen Dienst durchgeführt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Bundesministerin! Eine der Problematiken der Einkommensschere ist, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in erster Linie auf den Schultern der Frauen lastet. In Zeiten einer SPÖ-Frau­enministerin hat es während des Bezugs des Karenzgeldes ein Quasiberufsverbot gegeben. Bei Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes kann man jetzt bis zu einer Zuver­dienstgrenze dazuverdienen. Wir sind der Meinung, die Zuverdienstgrenze sollte auf­gehoben werden – und was meinen Sie dazu?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete Achleitner, es ist richtig, dass die Zuverdienstgrenze gegenüber 1999 erheblich angehoben wurde. Sie lag im Jahr 1999 bei 296 € monatlich, und das sehr starr und unflexibel. Hat man in einem Monat mehr verdient, hat man sofort das Karenzgeld ver­loren.

Die Zuverdienstgrenze ist seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auf 14 600 € angehoben worden, und zwar sehr flexibel gestaltet – vorher waren es 3 552 €! An die SPÖ-Damen gerichtet: Das ist fast vier Mal so viel. Ich weiß, dass das wehtut, aber es ist so.

Wir haben darüber hinaus das Kinderbetreuungsgeld für alle Frauen sichergestellt, das heißt unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes unmittelbar berufstätig waren oder nicht. Das bedeutet, dass viel mehr Frauen als je zuvor das Kinderbetreu­ungsgeld bekommen, nämlich auch Bäuerinnen, Gewerbetreibende, aber auch Stu­dentinnen und Schülerinnen, die früher von einer finanziellen Leistung ausgeschlossen waren. Darüber hinaus wurde natürlich auch noch das Kinderbetreuungsgeld auf 436 € erhöht.

Es hat sich gezeigt – das hat die zuständige Frau Bundesministerin Haubner ja auch getan –, dass laut Evaluierung des Kindergeldes hier ein Bedarf besteht, Veränderun­gen vorzunehmen, um gegebenenfalls vor allem auch jenen Frauen, die früher wieder in den Beruf einsteigen wollen, die vor allem auch den Anschluss nicht verlieren wol­len, eine flexiblere Lösung anzubieten. Ich glaube, wir werden in der neuen Legislatur­periode darüber diskutieren, wie und in welcher Form dies geschehen kann.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Ministerin! Frauen verdienen im Gesundheits- und Pflegebereich zum Beispiel ein Viertel dessen, was Männer ver­dienen – also in einem Bereich, wofür Sie zuständig sind. In untypischen Berufen, zum


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