bitte nachsehen. Dieses Misstrauen ist nicht unbegründet; ich will das aber jetzt nicht belegen, weil das in sechs Minuten gar nicht möglich wäre.
Dass Patientenrechte und Schäden durch medizinische
Behandlungen oder durch das Medizinsystem insgesamt – es müssen
ja nicht Ärzte allein sein, die diesen Schaden verursachen –
besser geregelt werden könnten, war Gegenstand von x Anträgen hier im
Parlament auf eine
verschuldensunabhängige Medizinhaftung. Wenn nun aufgrund einzelner
Fälle in Österreich ein Fonds gegründet werden muss, der wieder
so etwas wie Almosencharakter hat, erinnert mich das etwa an die Schiedsstellen
der Ärztekammer, die besser sind als nichts, aber die Optik ist
unbefriedigend.
Bekennen Sie sich
dazu, einmal eine verschuldensunabhängige Patientenhaftung anzugehen,
die einerseits den Gesundheitsberufen nützt und andererseits den PatientInnen
schneller zu ihrem Recht verhilft, weil sie sonst durch unendliche
Zivilprozesse, Gutachterkriege die Hälfte ihres Vermögens verlieren
und dann vielleicht nur mit einem Trinkgeld abgespeist werden.
Es gibt noch
viel zu tun. Es war nicht alles schlecht, aber trotzdem gibt es genügend
Gründe, dazu zu stehen, im Bundesrat nicht zu allem Ja und Amen zu
sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Mittermüller wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
10.26
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Qualität des österreichischen Gesundheitswesens ist zweifellos eine sehr hohe. Dass wir diese Qualität erhalten wollen und sogar noch um Verbesserungen bemüht sind – und das auch im Hinblick auf die großen Herausforderungen in der Finanzierung, auch hier sind wir auf einem guten Weg –, ist sehr erfreulich.
Wir diskutieren heute über die vorgesehene Zusammenlegung des Fonds Gesundes Österreich und des „Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen“ zu einer gemeinsamen Einrichtung. Diese Zusammenlegung macht Sinn, um Synergieeffekte zu nutzen und ein Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung in Österreich zu schaffen.
Die geplante Einrichtung wird in der Lage sein, an der künftigen Entwicklung im Gesundheitsbereich gezielt mitzuwirken. Die Zusammenführung in ein nationales Forschungs- und Planungsinstitut wird es ermöglichen, alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln und wirtschaftlich auszuwerten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist auch das Mitwirkungsrecht aller Bundesländer und der Sozialversicherungen.
Ein wesentlicher Aspekt im Gesundheitswesen und ein Aspekt der Weiterentwicklung in diesem Bereich ist sicherlich die Einrichtung eines Solidaritätsfonds. Damit soll PatientInnen geholfen werden, welche durch verschuldete ärztliche Kunstfehler Schaden erlitten haben und keine Aussicht haben, in angemessener Zeit zu Schadenersatz zu kommen. Diesen Menschen wird dadurch schnell und unbürokratisch geholfen werden können.
Wie notwendig diese Einrichtung ist, können wir am Beispiel eines Gynäkologen und seines Fehlverhaltens sicherlich nachvollziehen; der Fall ging kürzlich durch die Medien. 16 700 Krebsabstriche von Frauen wurden von ihm nicht zur Befundung ins Labor weitergeleitet! Viele seiner Patientinnen sind leider erkrankt, und ihre Schadenersatzforderungen blieben bisher leider erfolglos. Diesen Patientinnen könnte der Fonds sofort helfen, um wenigstens ihr menschliches Leid etwas zu mildern.