Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 39

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bitte nachsehen. Dieses Misstrauen ist nicht unbegründet; ich will das aber jetzt nicht belegen, weil das in sechs Minuten gar nicht möglich wäre.

Dass Patientenrechte und Schäden durch medizinische Behandlungen oder durch das Medizinsystem insgesamt – es müssen ja nicht Ärzte allein sein, die diesen Schaden verursachen – besser geregelt werden könnten, war Gegenstand von x Anträgen hier im Parlament auf eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung. Wenn nun aufgrund einzelner Fälle in Österreich ein Fonds gegründet werden muss, der wieder so etwas wie Almosencharakter hat, erinnert mich das etwa an die Schiedsstellen der Ärztekam­mer, die besser sind als nichts, aber die Optik ist unbefriedigend.

Bekennen Sie sich dazu, einmal eine verschuldensunabhängige Patientenhaftung an­zugehen, die einerseits den Gesundheitsberufen nützt und andererseits den PatientIn­nen schneller zu ihrem Recht verhilft, weil sie sonst durch unendliche Zivilprozesse, Gutachterkriege die Hälfte ihres Vermögens verlieren und dann vielleicht nur mit einem Trinkgeld abgespeist werden.

Es gibt noch viel zu tun. Es war nicht alles schlecht, aber trotzdem gibt es genügend Gründe, dazu zu stehen, im Bundesrat nicht zu allem Ja und Amen zu sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Mittermüller wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


10.26.55

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Qualität des österreichischen Gesundheitswesens ist zweifellos eine sehr hohe. Dass wir diese Qualität erhalten wollen und sogar noch um Verbesserungen bemüht sind – und das auch im Hinblick auf die großen Herausforde­rungen in der Finanzierung, auch hier sind wir auf einem guten Weg –, ist sehr erfreu­lich.

Wir diskutieren heute über die vorgesehene Zusammenlegung des Fonds Gesundes Österreich und des „Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen“ zu einer gemeinsamen Einrichtung. Diese Zusammenlegung macht Sinn, um Synergieeffekte zu nutzen und ein Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung in Österreich zu schaffen.

Die geplante Einrichtung wird in der Lage sein, an der künftigen Entwicklung im Ge­sundheitsbereich gezielt mitzuwirken. Die Zusammenführung in ein nationales For­schungs- und Planungsinstitut wird es ermöglichen, alle wesentlichen Daten zum Ge­sundheitswesen zu sammeln und wirtschaftlich auszuwerten. Ein wichtiger Aspekt da­bei ist auch das Mitwirkungsrecht aller Bundesländer und der Sozialversicherungen.

Ein wesentlicher Aspekt im Gesundheitswesen und ein Aspekt der Weiterentwicklung in diesem Bereich ist sicherlich die Einrichtung eines Solidaritätsfonds. Damit soll Pati­entInnen geholfen werden, welche durch verschuldete ärztliche Kunstfehler Schaden erlitten haben und keine Aussicht haben, in angemessener Zeit zu Schadenersatz zu kommen. Diesen Menschen wird dadurch schnell und unbürokratisch geholfen werden können.

Wie notwendig diese Einrichtung ist, können wir am Beispiel eines Gynäkologen und seines Fehlverhaltens sicherlich nachvollziehen; der Fall ging kürzlich durch die Me­dien. 16 700 Krebsabstriche von Frauen wurden von ihm nicht zur Befundung ins La­bor weitergeleitet! Viele seiner Patientinnen sind leider erkrankt, und ihre Schadener­satzforderungen blieben bisher leider erfolglos. Diesen Patientinnen könnte der Fonds sofort helfen, um wenigstens ihr menschliches Leid etwas zu mildern.

 


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