Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 63

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3. § 42 Abs. 3 lautet:

‚(3) Von den im Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, Milch oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, von Postsendungen sowie periodischen Druckwer­ken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophen­fällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, Fahrten mit Fahrzeu­gen nach Schaustellerart (§ 2 Abs. 1 Z 42 KFG 1967) sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres und mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Ar­beitsmaschinen und Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24. Dezember.‘“

Begründung:

In Abs. 1 kann der letzte Halbsatz der derzeit geltenden Regelung entfallen, da sämt­liche Ausnahmen in Abs. 3 zusammengefasst werden.

In Abs. 2a erfolgt die Ausnahme für Fahrten von oder zu Flughäfen; diese sind in § 64 Luftfahrtgesetz definiert. Wegen der Besonderheiten bei der Luftfracht erscheint hier eine Einschränkung auf einen Umkreis mit einem Radius von 65 km nicht zweckmäßig.

Die Ausnahme für periodische Druckwerke in Abs. 3 hat sich bereits im Rahmen der Ferienreiseverordnung bzw. des Fahrverbotskalenders seit vielen Jahren bewährt und soll nunmehr als gesetzliche Ausnahme in die StVO übernommen werden. Die Aus­nahmen für Postsendungen und Fahrzeuge nach Schaustellerart dienen der Klarstel­lung, da es immer wieder zu Unsicherheiten kommt, ob derartige Fahrten einer Aus­nahmebewilligung bedürfen oder nicht.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Mag. Mainoni. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


11.44.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her­ren des Hohen Hauses! Ich möchte kurz auf die Rede des Herrn Abgeordneten Eder betreffend Warnschild „Achtung Geisterfahrer“ eingehen und dabei auch einiges richtig stellen.

Faktum ist, dass leider – trotz aller Bemühungen – immer mehr Geisterfahrer auf Ös­terreichs Straßen unterwegs sind. Das hat auch damit zu tun, dass natürlich das Ver­kehrsaufkommen steigt.

Faktum ist weiters, dass es bisher nur ein akustisches Hilfsmittel gibt, um vor Geister­fahrern zu warnen, nämlich die Meldungen auf „Ö 3“.

Das Ministerium wollte zu dieser akustischen Warnung auch eine optische Warnung ermöglichen. (Abg. Eder: Das sind Schilder auch!) Dazu haben wir einen internatio­nalen Wettbewerb gestartet. Faktum ist nämlich, Kollege Eder, dass es in der ganzen Europäischen Union derzeit noch kein derartiges Warnschild gibt. Wir in Österreich sind die Ersten, denn wir machen uns Gedanken und greifen die Themen auf.

 


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