Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 64

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Das Verkehrsministerium hat deshalb eine Ausschreibung gemacht, es wurden Hun­derte teilweise sehr interessante Vorschläge unterbreitet. Eine international besetzte Jury hat einstimmig dieses Warnschild als das geeignetste erachtet. Dieses Warnschild erscheint nur, wenn bei Überkopfwegweisern die optische Möglichkeit zur Anzeige für Autofahrer gegeben ist – bekanntlich schaltet nicht jeder Autofahrer immer das Radio ein, wenn er auf der Autobahn unterwegs ist. – Das ist die Realität.

Dieser Überkopfwegweiser und die dazu gehörigen Warnschilder – wo im Übrigen auch „Achtung Geisterfahrer“ dabei steht – dienen zur Erhöhung der Verkehrssicher­heit! (Abg. Eder: Überhaupt nicht!) Selbstverständlich wird dieses Warnschild auch in den Unterricht mit aufgenommen, dass die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die Schülerinnen und Schüler, rechtzeitig wissen, was dieses Warnschild bedeutet, meine Damen und Herren.

Realität ist, dass das von Österreich ausgegangen ist; es dient zur Erhöhung der Ver­kehrssicherheit, und Realität ist auch, dass das ein Vorbild für die gesamte Europäi­sche Union werden wird; das haben ja die EU-Verkehrsminister bereits signalisiert. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.47.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Mainoni, Österreich möchte hier wieder Vorreiter sein, die EU wird unserem Schild folgen – das hoffen Sie.

Herr Minister und Vizekanzler Gorbach hat uns im Verkehrsausschuss auch Folgendes mitgeteilt: Geisterfahrer verursachen 0,028 Prozent der Verkehrsunfälle und zwei bis drei der Getöteten – das ist die Prioritätensetzung. (Abg. Wittauer: Er hat aber noch was dazugesagt!) Ich bin dafür, dass jedes Menschenleben im Verkehrsbereich ge­schützt wird. Jeder Tote ist zu viel, nur: Die Relevanz, dass man für 0,028 Prozent eine Gesetzesänderung bezüglich eines Schildes vornimmt, das keiner gekannt hat und das auf Unverständnis stoßen wird, wage ich sehr zu bezweifeln.

Reden sie mit dem ÖAMTC, dem ARBÖ, reden Sie auch mit anderen Sachverständi­gen, dann werden Sie hören: Wir haben, was Verkehrssicherheit anlangt, in Österreich in vielerlei Hinsicht bezüglich angepasster Geschwindigkeit massiven Handlungsbe­darf! Da geht es um weniger Tote in der Größenordnung von 100 bis 200 pro Jahr – und Sie machen nichts! Das regt mich jedes Mal auf!

Die Frage „Geschwindigkeitsdelikte“ gibt es für Sie nicht! (Abg. Mag. Tancsits: Frau Moser, wo leben Sie?) Da gibt es nichts, da wird gesetzlich nichts geändert, obwohl unangepasste Geschwindigkeit die Unfallursache Nummer 1 ist! Sie machen gesetzlich keinerlei Änderungen, um dem Abhilfe zu schaffen und Menschen damit am Leben zu erhalten! Im Vormerksystem kommt kein Geschwindigkeitsdelikt vor. Dass verschärfte Kontrollen stattfinden würden, entspricht Sonntagsworten! – Hauptsache, Sie machen ein neues Verkehrsschild: „Achtung Geisterfahrer“.

Dabei sagen Sie ja selbst: Wesentlich ist es, an der Quelle anzusetzen, nämlich bei den 850 – oder wie viele Sie da genannt haben – Autobahnauffahrten. Dort können Sie ja gerne ein Schild hinstellen: Bitte fahren Sie nicht falsch! – Diejenigen, die abfahren, sehen es nicht, und diejenigen, die falsch auffahren, würden es wenigstens sehen. Ihr Geisterfahrerschild ist ja ein Mitternachtsgeist – den kennt ja niemand!

 


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