Meine geschätzten Damen und Herren! Der künftige Luftverkehrsbinnenmarkt wird aus 35 Staaten mit mehr als 500 Millionen EinwohnerInnen bestehen. Das lässt auch neue Marktchancen für die europäische Luftfahrtindustrie entstehen.
Das Luftverkehrsaufkommen zwischen der EU und Südosteuropa ist seit 2001 um 121 Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre ist ein jährliches Wachstum von 6 Prozent prognostiziert.
Mit dem Übereinkommen werden eine effiziente Flugsicherung und die optimale Steuerung der Verkehrsströme gewährleistet, was einer Überlastung des Luftraumes entgegenwirkt und die Sicherheit erhöht. Wir werden daher diesem Übereinkommen unsere Zustimmung geben.
Meine geschätzten Damen und Herren! Das Übereinkommen sieht neben dem freien Marktzugang, der Niederlassungsfreiheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen auch gemeinsame Regeln beim Flug und bei der Luftsicherheit, beim Flugmanagement, bei Sozialvorschriften und beim Umweltschutz vor.
Gerade der Umweltschutz ist, wie wir soeben in der Diskussion verfolgen konnten, ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Die gleichen Bedingungen sind ein wesentliches Element europäischer Politik, wie man auch bei den aktuellen Daten, wie zum Beispiel bei der Kerosin-Besteuerung oder bei der Umweltbelastung durch den Flugverkehr, sehr deutlich sehen kann.
Geschätzte Damen und Herren! Angesichts der Umweltauswirkungen des Flugverkehrs hat das Europäische Parlament vor kurzem eine Entschließung verabschiedet, in welcher ein gesondertes System für Emissionen des Luftverkehrs, Kerosin-Besteuerung und Abgaben auf Inlandsflüge gefordert werden. Gerechte Lösungen für die durch den Luftverkehr verursachten Umweltprobleme zu finden, ohne das Wachstum dieser Schlüsselbranche zu kappen, wird zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahre zählen.
Wir stimmen auf jeden Fall diesem Übereinkommen
zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
13.09
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Sie alle haben vor zirka drei, vier Minuten den Abänderungsantrag erhalten. Sie alle haben hier gehört, dass seit fünf Jahren ein Mediationsverfahren läuft.
Ich frage Sie nur: Warum hat man nicht eine normale Gesetzesänderung mit Begutachtung anberaumt? Wir hatten ja dazu fünf Jahre Zeit.
Warum muss jetzt, fünf oder sieben Minuten vor der Abstimmung, ein Abänderungsantrag her? Noch dazu lässt er in seiner Formulierung alles offen. Schauen Sie sich einmal den § 145b im Artikel 1, betreffend das Luftfahrtgesetz, an, und zwar dessen Absatz 3! Da steht – ich zitiere –:
„Für die Beurteilung von durch das Vorhaben bedingtem Fluglärm hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ... nach Maßgabe der Erfordernisse des Lärmschutzes mit Verordnung Immissionsschwellenwerte und die Art und Weise der Berechnung dieser Lärmindizes festzulegen.“
Das heißt: Alles ist offen! Und dann gibt es ein Mediationsverfahren.