Herr Staatssekretär, warum schreiben Sie nicht hinein: 54 Dezibel? Warum schreiben Sie nicht hinein: An Minimalgrenzen der Nachbarn zu orientieren? (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) Warum legen Sie das nicht fest? Warum lassen Sie alles offen?
Eine Verordnung entzieht sich jeder Kontrolle des Parlaments. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das stimmt ja nicht!) – Das ist Ihre Umweltpolitik! Das ist Ihre Gesundheitspolitik! Das alles nur, damit die Anrainer praktisch betrogen werden und die Wirtschaft und der Flughafen expandieren kann. Deswegen noch einmal unser Protest!
Ihre Vorgangsweise mit der Einbringung des Antrages 5 Minuten vor der Abstimmung und die von mir zitierte Formulierung beweisen eindeutig, dass da mehr dahinter steckt als das, was Sie zugeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert werden, in 1577 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wittauer, Dipl.-Ing. Regler, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 und 3 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittauer, Dipl.-Ing. Regler, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung
dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Der Gesetzentwurf
ist ebenfalls mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags: Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, dem Königreich Norwegen, Rumänien, Serbien und Montenegro und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums samt Anhängen und Korrigendum (1568 der Beilagen) die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die albanische, bosnische, bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, isländische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, serbische, spanische, slowakische, slowenische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung da-