Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 95

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durch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministe­rium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, samt Titel und Ein­gang in 1543 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

13.14.0111. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegen­heitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraftfahrliniengesetz – KflG und das Führerscheingesetz – FSG geändert wird (1572 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 145/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Verkehrssicher­heit durch ein Überholverbot für LKW im oberösterreichischen Autobahnnetz (1573 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 842/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Ver­kehrssicherheit durch wirksamere Sanktionen im LKW-Bereich (1574 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


13.14.48

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union verlangt die positive Ablegung einer Prüfung über spezielle Inhalte, um einen LKW oder um einen Bus lenken zu dürfen. Deutschland zum Beispiel geht in der Um­setzung den Weg, dass es die einschlägige Berufsausbildung dahin gehend adaptiert.

Wir haben übrigens mit Deutschland ein gegenseitiges Anerkennungsübereinkommen in dieser Frage. In Österreich gibt es bereits einen Verordnungsentwurf des B-BABs, des Bundes-Berufsausbildungsbeirats, betreffend eine neue Ausbildungsverordnung für den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“, der alle inhaltlichen Erfordernisse dieser Richtli­nie erfüllen würde. Aber nein, Österreich geht diesen Weg, der eine relativ einfache Lö-


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