durch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, samt Titel und Eingang in 1543 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Der Gesetzentwurf
ist auch in dritter Lesung einstimmig
angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
1996 – GelverkG, das Kraftfahrliniengesetz – KflG und das
Führerscheingesetz – FSG geändert wird (1572 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag
145/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend mehr Verkehrssicherheit durch ein Überholverbot für
LKW im oberösterreichischen Autobahnnetz (1573 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag
842/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit durch wirksamere
Sanktionen im LKW-Bereich (1574 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
13.14
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union verlangt die positive Ablegung einer Prüfung über spezielle Inhalte, um einen LKW oder um einen Bus lenken zu dürfen. Deutschland zum Beispiel geht in der Umsetzung den Weg, dass es die einschlägige Berufsausbildung dahin gehend adaptiert.
Wir haben übrigens mit Deutschland ein gegenseitiges Anerkennungsübereinkommen in dieser Frage. In Österreich gibt es bereits einen Verordnungsentwurf des B-BABs, des Bundes-Berufsausbildungsbeirats, betreffend eine neue Ausbildungsverordnung für den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“, der alle inhaltlichen Erfordernisse dieser Richtlinie erfüllen würde. Aber nein, Österreich geht diesen Weg, der eine relativ einfache Lö-