Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 96

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sung bedeutet, nicht. Das, was der Wirtschaftsminister mit einer einfachen Verordnung machen könnte, macht der Verkehrsminister mit der Änderung von vier Gesetzen, und das, was die Bildungsministerin immer wieder verlangt, nämlich dass Bildungsab­schlüsse oder dass Kenntnisse, dass Fertigkeiten anerkannt werden, ganz egal, wo sie erworben werden, verhallt überhaupt im Raume.

Was Sie da machen, ist eine reine Verkomplizierung der Regelungen für die Ausbil­dung von LKW- und BuslenkerInnen. Obwohl diese eine Lehrabschlussprüfung ma­chen, obwohl diese eine Führerscheinprüfung machen, müssen sie jetzt nach Ihrem Vorschlag noch eine dritte Prüfung machen, um berufsbedingt fahren zu dürfen. Der Einzige, dem das hilft, ist die Fahrschule. Den Menschen selber stiehlt es Zeit, stiehlt es Geld.

Ich bin der Meinung, dass das keine sinnvolle Lösung ist, und bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eder, Heidrun Silhavy, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 1554 der Beilagen

Danach sollen Artikel 1, wo es um die Frage der Lenkerberechtigung für die Klas­sen C1 oder C geht, Artikel 2, wo es um die Lenkerberechtigung für die Klassen D geht, und zwar für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, und Artikel 3, wo es um das Lenken von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs geht, jeweils gleich lautend insofern geändert werden, als der Nachweis der Qualifikation durch 1) eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prü­fung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung oder 2) die er­folgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf „Berufskraftfahrer/in“ gemäß der dann geltenden Verordnung erbracht werden soll.

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Ich denke, dass das der weitaus intelligentere Weg ist. Ein Beharren auf Sturheit, die Sie hier an den Tag legen, und ein Nicht-Klären von Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Ministerien bringen niemanden weiter. Das „verunattraktiviert“ diesen Lehrberuf. Ich glaube nicht, dass das irgendeine positive Lösung herbeiführen könnte, und hoffe sehr, dass Sie diesem unserem Abänderungsantrag zustimmen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


13.17.44

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn wir heute mit diesem Bundesgesetz die Umsetzung einer gemeinschaftlichen EU-Richtlinie beschließen, dann ist das die eine Seite. Die andere Seite ist, dass wir durch diese verpflichtenden Regelungen zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung der Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personen­verkehr mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen bringen.

Sicherheit wird von dieser Regierung in allen Bereichen großgeschrieben. Die neue Regelung betrifft das Güterbeförderungsgewerbe – ein Gewerbe, das für die Wirtschaft sehr, sehr wichtig ist –, das zwei Drittel des Transportaufkommens in Österreich be-


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