Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 97

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wältigt und mit den 11 000 Mitgliedern 100 000 Mitarbeiter beschäftigt. Das ist also ein wichtiger Wirtschaftszweig, und in diesem werden Erlöse beziehungsweise Erträge von annähernd 10 Milliarden € erwirtschaftet.

Mit dieser Regelung wird das Güterbeförderungsgewerbe in Hinkunft auch auf ausrei­chendes Fachpersonal zurückgreifen können, und damit werden wir einen wesent­lichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Wenn man sich die Verkehrsunfälle im Straßenverkehr vor Augen führt, dann stellt man fest, dass die schweren LKWs bei einer Beteiligung von zirka 5 Prozent liegen. Mit dieser Maßnahme zur Höherqualifizierung und zur Weiterqualifizierung des Personals werden wir auch einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten.

Frau Kollegin Bayr! Ich glaube, es ist so, dass halt momentan diese Berufskraftfahrer­ausbildung nicht den Richtlinien der EU entspricht. Momentan können wir es nicht machen, aber es wird sicher  – und das ist auch in unserem Interesse – dahin gehend an einer Lösung gearbeitet, dass wir die Lehrabschlussprüfung diesen neuen Richtli­nien anpassen, und wenn das der Fall ist, dann können wir auch dieses Kapitel ab­schließen. In diesem Sinne: für ein sicheres Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Moser. – Bitte.

 


13.20.02

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es einerseits um das Thema „Güterbeförderung“, ande­rerseits auch um eine Änderung des Führerscheingesetzes. – Ihre Vorlage können wir aus verschiedenen Gründen nicht unterstützen; einige davon hat schon Kollegin Bayr vorweggenommen. Ich möchte mich daher aus Zeitgründen auf die Einbringung von zwei Entschließungsanträgen, die positive Aspekte haben, konzentrieren.

Bei Güterbeförderung geht es ja auch um den Tiertransport, und obwohl die EU einige Verbesserungen vorgenommen hat, liegt hier noch sehr, sehr viel im Argen: lange Transportzeiten, oft werden die Limits von acht Stunden überschritten, es gibt kaum Notversorgungsstellen für verletzte und durstige und hungernde Tiere.

Ich möchte deshalb folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertrans­porte

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die massiven Kon­trolldefizite bei den Tiertransporten zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Notversor­gungsstationen für verletzte Tiere eingerichtet und pro Bundesland mindestens zwei TiertransportinspektorInnen für Kontrollzwecke bestellt werden.

Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister ersucht, auf EU-Ebene für fol­gende Reformen einzutreten:

1. Verringerung der Transportzeit auf vier Stunden und sofern die Tiertransporter über eine geeignete Ausstattung verfügen (Belüftung, Wasser- und Futterversorgung, aus­reichendes Platzangebot) auf maximal 8 Stunden

 


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